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Kreditmanagement in der Zahnarztpraxis

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Do. 3 Juni 2010

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WÄDENSWIL - Das zögerlich wieder einsetzende Wirtschaftswachstum in der Schweiz könnte ein Signal dafür sein, dass die Krise überstanden ist.

Das ist jedoch kein Grund zur Annahme, dass es damit mit der Zahlungsmoral der Konsumenten wieder aufwärts geht. Ein straff organisiertes Kreditmanagement ist auch in Phasen des Aufschwungs eine zwingende Notwendigkeit.

Im ersten Vierteljahr des laufenden Jahres haben sich die Konjunkturperspektiven in der Schweiz aufgehellt. Ein positives Zeichen ist die in den letzen Monaten verzeichnete leichte Zunahme des privaten Konsums. Das ist nicht zuletzt auch für Zahnarztpraxen eine gute Nachricht, denn zahnmedizinische Behandlungen sind in der Tat dem Privatkonsum zuzuordnen. Wer nicht allzu pessimistisch in die nahe Zukunft schaut, darf davon ausgehen, dass die Nachfrage nach den Leistungen von Zahnarztpraxen wieder ansteigt. Ob die Patientinnen und Patienten diese auch pünktlich bezahlen, steht auf einem anderen Blatt. Denn der Blick in die Statistiken zeigt, dass die Zahlungsmoral nur in sehr geringem Ausmass von der Konjunkturentwicklung abhängt. Bereits seit vielen Jahren weist das Zahlungsverhalten in der Schweiz einen Negativtrend auf.

Zahlungsmoral seit über zehn Jahren im Sinkflug
Es gibt drei Hauptindikatoren, um den etwas diffusen Begriff Zahlungsmoral anhand von Fakten und Zahlen zu konkretisieren: die Entwicklung bei den Zahlungsbefehlen, bei den Pfändungsverfahren und bei den Privatkonkursen.

Bei den Zahlungsbefehlen sind in der Schweiz seit 1990 massive Zuwachsraten zu verzeichnen. Ihre Zahl stieg von rund 1,4 Millionen im Jahr 1990 auf rund 2,5 Millionen im Jahre 2008. Dies entspricht einer Zunahme von nahezu 80%.

Bei den Pfändungsverfahren – das ist die am häufigsten angewandte Zwangsvollstreckungsmassnahme gegenüber natürlichen Personen – sieht die Entwicklung noch dramatischer aus: Die Zahl stieg seit 1990 von rund 591.000 auf rund 1,35 Millionen im Jahre 2008. Dies entspricht einer Steigerungsrate von rund 128%.

Die Privatkonkurse verzeichnen seit 2002 hohe Zuwachsraten. So wurden im Jahr 2008 rund 6.000 Privatkonkurse registriert. 2009 war ein leichter Rückgang um knapp fünf Prozent festzustellen, doch dieser Wert deutet längst keine Trendwende an, denn Schwankungen in dieser Grössenordnung waren immer wieder festzustellen.

Die kontinuierliche Verschlechterung der Zahlungsmoral ist offenbar ein gesellschaftliches Phänomen. Immer mehr Menschen verhalten sich nach der Devise „konsumiere heute und bezahle morgen oder gar nicht“. Schulden machen ist unabhängig von der wirtschaftlichen Situation in breiten Kreisen salonfähig geworden.

Keine Behandlung ohne vorgängige Bonitätsprüfung
Darüber mag man als Anbieter von hochwertigen Dienstleistungen wie zahnmedizinische Behandlungen klagen. Oder man kann etwas tun, um sich vor Zins- und Debitorenverlusten zu schützen. Eine wichtige Massnahme, die ein unverzichtbares Element des Kreditmanagements bildet, ist die vorgängige Bonitätsprüfung. Diese sollte in jeder Zahnarztpraxis als routinemässige Abklärung vor Behandlungsbeginn institutionalisiert werden. Ganz ohne Frage bei neuen Patientinnen und Patienten, deren Zahlungsverhalten eine unbekannte Grösse ist. Aber ebenso selbstverständlich bei bekannten Patienten, denn die Zahlungsfähigkeit kann sich sehr kurzfristig in negativem Sinne verändern.

Wirksamer Schutz vor Debitorenverlusten
Die Bonitätsprüfung kann heute schnell und problemlos online durchgeführt werden. Zum Beispiel auf der speziell für Zahnarztpraxen entwickelten Internet-Dialog-Plattform Debident (www.debident.ch), die das auf Finanzdienstleistungen spezialisierte Unternehmen Zahnärztekasse AG bereitstellt. Fällt das Ergebnis der Bonitätsprüfung positiv aus, steht einer Behandlung nichts im Wege. Dennoch ist es grundsätzlich auszuschliessen, dass Patienten trotz geprüfter Zahlungsfähigkeit das Honorar schuldig bleiben. Für solche Fälle besteht die Möglichkeit, die Honorarforderung an ein Drittunternehmen wie die Zahnärztekasse AG gegen eine Kommission abzutreten und damit auch das Delkredere-Risiko weiterzugeben. Die Vorteile für die Zahnarztpraxis liegen darin, dass sie mit Sicherheit zu ihrem Geld kommt und sich nicht mit aufwendigen Mahn- und Inkassoprozessen beschäftigen muss.

Flüssige Mittel genau dann, wenn man sie braucht
Grundsätzlich zielt ein effizientes Kreditmanagement darauf ab, eine ausreichende Liquidität sicherzustellen. Ist diese kurzfristig gefährdet, können sich Zahnarztpraxen, die beispielsweise mit der Zahnärztekasse AG zusammenarbeiten, Honorarguthaben kurzfristig auszahlen lassen. Neben fixen Auszahlungsfristen von 5, 15, 30, 45 oder 60 Tagen ab Datum der Honorarnote, kann die Auszahlung ab dem fünften Tag neu auch an jedem beliebigen Datum erfolgen. Flüssige Mittel sind der Atem des Unternehmens. Treffen die Honorareinnahmen zeitgerecht ein, kann sich das Praxisteam in aller Ruhe auf die uneingeschränkte Betreuung der Patientinnen und Patienten konzentrieren und so seine Position als konsequent kundenorientiertes Dienstleistungsunternehmen stärken.

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