BERN - Zahnröntgen ist ein wichtiges Diagnoseverfahren, das eine frühzeitige Erkennung von Zahn- und Gewebeschäden ermöglicht. Die in der Zahnmedizin angewendeten Röntgenverfahren verursachen eine geringe Strahlenbelastung - trotzdem gilt für Zahnärztinnen und Zahnärzte laut SSO: so wenig wie möglich, soviel wie notwendig.
Viele Zahn- und Gewebeschäden im Mund beginnen im Verborgenen. Besonders die Zahnzwischenräume und jene Bereiche der Zähne und des Knochens, die vom Zahnfleisch bedeckt sind, können von blossem Auge nur ungenügend beurteilt werden. Röntgenaufnahmen helfen dem Zahnarzt, vorhandene Schäden rechtzeitig zu entdecken: Dies gilt für Karies und Parodontitis ebenso wie für Wurzelinfektionen, Ursachen für Abszesse, Zysten oder verborgene Weisheitszähne.
Viele Patientinnen und Patienten haben Vorbehalte angesichts der elektromagnetischen Wellen, wie sie zum Röntgen verwendet werden. Tatsächlich können hoch dosierte Röntgenstrahlen zu Gewebeschäden führen. Die in der Zahnmedizin angewandten Röntgenverfahren haben eine geringe Dosisbelastung, was besonders für die im Mund aufgenommenen Zahnaufnahmen gilt. Zur Illustration: Zahnröntgenaufnahmen machen zwar 42% aller ärztlichen Röntgenbilder in der Schweiz aus, verursachen aber nur 0.7% der gesamten jährlichen Strahlenbelastung. Diese ist in den letzten Jahren durch den Einsatz hoch empfindlicher Röntgenfilme und durch die zunehmende Digitalisierung ständig gesunken.
Trotzdem sind mögliche Schäden durch Zahnröntgen immer wieder ein Thema: So sorgte im vergangenen April eine amerikanische Studie für Verunsicherung: Die Forscher vermuten einen Zusammenhang zwischen häufigem Zahnröntgen und einem gutartigen Hirntumor, dem Meningeom. Auch wenn die Datenerhebung der Studie hinterfragt werden muss - sie basiert auf der Befragung von Patienten, nicht auf dokumentierten Krankengeschichten -, nimmt die SSO mögliche Risiken ernst und empfiehlt ihren Mitgliedern, Patienten nur bei ausgewiesener Indikation und Notwendigkeit zu röntgen. Dabei werden alle Massnahmen getroffen, damit die Strahlenexposition des Patienten und des Personals so klein wie möglich bleibt.
Jeder Zahnarzt benötigt zum Betreiben einer Röntgenanlage eine vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) ausgestellte Bewilligung. Voraussetzung ist eine staatliche Prüfung in Strahlenschutz. Das Strahlenschutzgesetz verlangt eine strenge Qualitätskontrolle: Der Betreiber muss seine Röntgenanlage wöchentlich überprüfen und periodisch von externen Experten kontrollieren lassen, damit jederzeit ein einwandfreies Funktionieren gewährleistet ist.
Zahnärztinnen und Zahnärzte SSO machen Röntgenaufnahmen bei Patienten nach dem Prinzip: So wenig wie möglich, soviel wie notwendig. Das Zahnröntgen stellt insgesamt ein wenig belastendes Diagnoseverfahren dar, das heute zur frühzeitigen Erkennung von krankhaften Veränderungen unumgänglich ist.
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