Schweiz – Die anhaltende Hitzewelle in der Schweiz beschäftigt zunehmend auch den Arbeits- und Gesundheitsschutz. Mehrere Bundesinstitutionen weisen derzeit darauf hin, dass hohe Temperaturen nicht nur die allgemeine Gesundheit beeinträchtigen, sondern auch am Arbeitsplatz zu einer erheblichen Belastung werden können.
MeteoSchweiz spricht mit Blick auf die jüngste Hitzeperiode von einer „Hitzewelle von historischem Ausmass“. Auch das Bundesamt für Gesundheit (BAG), das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) und die Suva weisen auf gesundheitliche Risiken durch Hitze hin und empfehlen Schutzmassnahmen für Bevölkerung, Arbeitgebende und Beschäftigte.
Zahnarztpraxen können davon ebenfalls betroffen sein, denn hohe Temperaturen machen nicht an der Praxistür halt. Behandlungszimmer, Sterilisationsbereiche, Wartezonen oder Büros können sich bei längeren Hitzeperioden deutlich aufheizen, insbesondere wenn Räume stark besonnt sind, keine ausreichende Kühlung vorhanden ist oder technische Geräte zusätzlich Wärme abgeben. Im Praxisalltag kommen weitere Faktoren hinzu: lange Behandlungstage, Schutzkleidung, konzentriertes Arbeiten am Patienten und ein eng getakteter Ablauf.
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) stuft zunehmende Hitze als wachsendes Gesundheitsrisiko in der Schweiz ein. Besonders gefährdet sind unter anderem ältere Menschen, chronisch Erkrankte, Schwangere sowie Personen, die körperlich belastet arbeiten. Die Folgen steigender Temperaturen betreffen laut BAG ausdrücklich auch den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. Damit wird Hitze auch für Arbeitgeber relevant. So weist das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) darauf hin, dass Betriebe gesundheitlich belastende Arbeitsbedingungen beurteilen und geeignete Schutzmassnahmen ergreifen müssen. Ein pauschales „Hitzefrei“ ab einer bestimmten Temperatur gibt es in der Schweiz nicht. Entscheidend ist vielmehr die konkrete Situation vor Ort: Wie warm werden die Räume? Wie hoch ist die Luftfeuchtigkeit? Wie lange halten sich Mitarbeitende dort auf? Welche Tätigkeiten fallen an?
Für Praxisinhaberinnen und Praxisinhaber bedeutet das: Hitzeschutz beginnt nicht erst, wenn Mitarbeitende über Kreislaufprobleme, Kopfschmerzen oder Konzentrationsschwierigkeiten klagen. Entsprechende Schutzmassnahmen sind frühzeitig zu planen. Dazu gehören ausreichend Trinkmöglichkeiten, angepasste Pausen, Verschattung, eine sinnvolle Organisation der Arbeitsabläufe und ein besonderer Blick auf gefährdete Mitarbeitende.
Im Praxisalltag können schon einfache Massnahmen helfen. Räume sollten möglichst in den kühleren Morgenstunden gelüftet und tagsüber vor direkter Sonneneinstrahlung geschützt werden. Trinkwasser sollte für das Team selbstverständlich verfügbar sein. Auch die Terminplanung kann an sehr heissen Tagen überprüft werden, etwa wenn längere Behandlungen, aufwendige Eingriffe oder besonders belastende Tätigkeiten anstehen.
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