Bern – Der Bundesrat möchte das Gesundheitssystem mit einem elektronischen Gesundheitsdossier (E-GD) stärken, das der ganzen Bevölkerung automatisch zur Verfügung gestellt wird. Das E-GD wird alle relevanten Gesundheitsinformationen einer Person an einem Ort bündeln und sie durch alle Lebensphasen – von Vorsorgeuntersuchungen bis zur Behandlung von Krankheiten – begleiten.
Im Rahmen einer grundlegenden Neuausrichtung werden die Aufgaben und Kompetenzen zwischen Bund und Kantonen sowie die Finanzierung im Vergleich zum heutigen elektronischen Patientendossier (EPD) angepasst – und im neuen Bundesgesetz über das elektronische Gesundheitsdossier (EGDG) klarer geregelt. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 5. November 2025 die Botschaft an das Parlament überwiesen.
Freiwillig und Kontrolle über eigene Gesundheitsdaten
Das E-GD muss man nicht beantragen: Neu erhält jede Person mit Wohnsitz in der Schweiz automatisch und kostenlos ein Dossier. Die Kantone informieren die Bevölkerung vor der Eröffnung persönlich und umfassend über Nutzung und Rechte. Wer kein E-GD will, kann einer Eröffnung widersprechen oder es jederzeit einfach löschen lassen. So bleibt das elektronische Dossier wie bisher eine freiwillige Dienstleistung und die Patientenrechte werden gestärkt.
Das heutige elektronische Patientendossier (EPD) beruht auf einer komplexen Struktur mit zahlreichen privaten Anbietern und einem aufwendigen Eröffnungsprozess. Diese Hindernisse führten dazu, dass die Nutzung des EPD bis jetzt unter den Erwartungen blieb. Der Bundesrat setzt daher mit dem neuen Gesetz über das elektronische Gesundheitsdossier auf eine grundlegende Neuausrichtung: Aus dem EPD wird das elektronische Gesundheitsdossier (E-GD). Das neue Gesundheitsdossier stellt den Menschen mit seiner persönlichen Gesundheitsbiografie ins Zentrum, indem er die Übersicht über seine relevanten medizinischen Daten erhält, unabhängig vom Wohnort oder wo und bei welcher medizinischen Fachperson eine Behandlung erfolgt. Alle relevanten Gesundheitsdaten sind so digital an einem Ort verfügbar – jederzeit und überall, gerade im Notfall.
Die behandlungsrelevanten Gesundheitsdaten, die heute in den Patientenakten verschiedener Arztpraxen und Spitälern verteilt sind, werden künftig auch im E-GD der Inhaberinnen und Inhabern abgelegt. Diese behalten die volle Kontrolle über ihre eigenen Gesundheitsdaten und entscheiden selbst, wer auf welche Informationen zugreifen darf und welche Daten nicht im E-GD abgelegt werden sollen.
Alle Gesundheitsfachpersonen machen mit
Schon heute sind alle Spitäler und Pflegeeinrichtungen verpflichtet, sich dem EPD anzuschliessen. Neu werden auch Ärztinnen und Ärzte, Apotheker oder Physiotherapeutinnen und weitere ambulante Leistungserbringer, die über die obligatorische Krankenversicherung abrechnen, verpflichtet, das E-GD zu nutzen und alle behandlungsrelevanten Gesundheitsdaten einzutragen. Das ist wichtig, denn der grösste Nutzen des E-GD entsteht, indem es möglichst von allen genutzt wird. Das verbessert die Wirksamkeit und Behandlungsqualität für alle.
Verbesserungen für Bevölkerung, Fachpersonen und Gesundheitswesen
Im E-GD können unterschiedliche Gesundheitsdaten sicher abgelegt werden, etwa Konsultationsberichte von Spezialistinnen und Spezialisten oder Spitalaustrittsberichte, aber auch strukturierte Einträge wie Impfungen, Medikamente oder Laborwerte. Von einem benutzerfreundlichen System und einem besseren Überblick über relevante Gesundheitsdaten profitieren die Patientinnen und Patienten, da so die Behandlungsqualität entlang der gesamten Versorgungskette erhöht wird – ein entscheidender Schritt hin zu einer koordinierten Gesundheitsversorgung.
Gleichzeitig profitieren auch die Gesundheitsfachpersonen und das Gesundheitssystem: Dank den obligatorischen technischen Standards werden die Systeme der Spitäler, der Ärzte und die weiteren Leistungserbringer die Informationen ins E-GD automatisch hochladen können. Doppelspurigkeit wird vermieden, der Informationsfluss verbessert, der administrative Aufwand reduziert und die Effizienz im Gesundheitswesen insgesamt gesteigert.
Klare Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen
Das E-GD baut auf einer zentralen technischen Infrastruktur auf. Der Bund wird das Informationssystem verantworten und eine schweizweit einheitliche Lösung sicherstellen. Er ist ausserdem für die Weiterentwicklung der Infrastruktur zuständig. So kann die Effizienz des Systems gesteigert werden. Die Kantone tragen die laufenden Betriebskosten und stellen den Betrieb einer sogenannten Gemeinschaft auf ihrem Gebiet sicher. Diese Gemeinschaften – das sind beispielsweise zusammengeschlossene Spitäler, Arztpraxen, Apotheken und andere Gesundheitsinstitutionen – garantieren mit Kontaktstellen, dass die Bevölkerung einen niederschwelligen Zugang zu Unterstützung in Zusammenhang mit ihrem E-GD hat. Die Kontaktstellen dienen als erste Anlaufstelle für alle Fragen.
Starker Datenschutz
Die Sicherheit der Daten hat für den Bundesrat weiterhin oberste Priorität. Er hat im neuen EGDG daher entsprechend hohe Anforderungen an den Datenschutz verankert. Der Bund trägt die Verantwortung für den Schutz und die Sicherheit der Daten und sorgt dafür, dass die Daten in der Schweiz aufbewahrt werden.
Das elektronische Gesundheitsdossier ist ein zentrales Element der Digitalisierung im Gesundheitswesen. Der Bundesrat ist überzeugt, dass das neue E-GD mit den vorgeschlagenen Anpassungen sowie Verbesserungen am System und an der Struktur deutlich besser aufgesetzt ist als das bestehende EPD. So können im Sinne des Service Public der Nutzen für alle Beteiligten gestärkt und eine kontinuierliche Weiterentwicklung erleichtert werden.
In einem nächsten Schritt wird die Vorlage vom Parlament behandelt. Sobald das Gesetz verabschiedet ist, wird der Bund die zentrale technische Infrastruktur beschaffen und die Migration der bestehenden EPDs durchführen. Es ist davon auszugehen, dass das E-GD auf das Jahr 2030 hin eingeführt werden kann.
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