LEIPZIG – Immer wieder stehen Inhaltsstoffe von Kosmetikprodukten zur Debatte, da sie verdächtigt werden karzinogen zu sein oder negative Auswirkungen auf unsere Gesundheit zu haben. Auch in Zahncremes finden sich diese „verdächtigen“ Stoffe. Triclosan, Fluorid oder Mikropartikel aus Plastik: Vor diesen Stoffen fürchten sich – teilweise berechtigt – die Verbraucher.
Triclosan ist wohl in den letzten Jahren das umstrittenste Mittel. Der Verdacht, krebsserregend zu sein, steht neben der möglichen Resistenzbildung vor Bakterien. Triclosan konnte außerdem im Urin von Schwangeren und im Nabelschnurblut nachgewiesen werden. Triclosan findet hauptsächlich Einsatz als Wirkstoff in Reinigungsmitteln (vor allem in Krankenhäusern) und wird in Zahncremes wegen seiner bakterienhemmenden Wirkung zum Schutz vor Parodontitis beigemischt. In den USA wird der Stoff in einigen Produkten nicht mehr eingesetzt – ein erster Schritt der Reaktion auf die Anliegen der Verbraucher. Der amerikanische Bundesstaat Minnesota plant ein Verbot von Triclosan in einigen Produkten ab 1. Januar 2017. In Europa kann Triclosan noch in Seifen, Deodorants, Duschgels und Zahncremes vorkommen. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) rät davon ab, Triclosan zur Desinfektion im Haushalt zu verwenden.
Damit eine Zahncreme „wäscht“ und schäumt, wird oft das anionische Tensid Natriumlaurylsulfat (SLS) beigemischt. Neben dem Reinigungseffekt punktet der Wirkstoff mit einer antibakteriellen und antiviralen Wirkung. Bei manchen Anwendern kann es allerdings Reizungen in der Mundschleimhaut auslösen. Da es ausreichend viele Produkte ohne SLS auf dem Markt gibt, ist es leicht möglich, dieser Komplikation auszuweichen. Natriumlaurylsulfat ist übrigens auch der Grund, warum nach dem Zähneputzen unserer Geschmackssinn gestört ist und Süßes unangenehm schmecken lässt.
Ebenfalls oft zur Diskussion stehen Fluoride. Horrorszenarien und Einzelfälle, in denen eine Fluorose bei Patienten verheerende Auswirkungen hatte, machen Endverbraucher schnell skeptisch. Die Menge des Fluorids, die ein Verbraucher tagtäglich zu sich nimmt, kann stark variieren. Es ist manchen Lebensmitteln, wie schwarzem Tee und Jodsalz, beigemischt, kann im Wasser vorkommen und in der Zahncreme. Doch um eine Vergiftung durch Fluorid zu erleiden, muss ein Wert von 5 mg Fluorid pro Kilogramm Körpergewicht aufgenommen werden. Bei einer Person von 70 kg wären das 350 mg Fluorid. Diese Menge findet sich ungefähr in drei bis vier Tuben Zahncreme. Beobachten sollte man jedoch die zugeführte Fluoridmenge bei Kindern. Bei einer Überdosierung während der Zahnentwicklung kann der Zahnschmelz beeinträchtigt werden. Eine Zahnfluorose äußert sich durch eine matte, kreideweiße Zahnoberfläche mit kleineren braunen Verfärbungen. Patienten sollten aufgeklärt werden, ab wann Kinder fluoridhaltige Zahnpasta benutzen dürfen und welche Mengen einzuhalten sind. Kinder sollten rechtzeitig lernen, Zahncreme auszuspucken und nicht zu schlucken.
Seit einigen Jahren ist auch die Verwendung von Nanopartikeln, vor allem in Weißmacherzahncremes, umstritten. Hier kommt vor allem Titandioxid (TiO2) zum Einsatz. Bereits seit 2009 warnt das Umweltbundesamt (UBA) vor der Verwendung dieser Partikel in Kosmetika. Erkennen kann man sie nicht, da sie nur zwischen einem und 100 Nanometern klein sind. Sie können von der Mundschleimhaut in unseren Blutkreislauf gelangen und dort die Barrieren von Zellen durchdringen.
Ebenso wurden Zahncremes hierzulande – und werden in anderen Ländern auch noch – andere Partikel aus Plastik zugefügt. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V. (BUND) berichtete 2014, dass in Deutschland keine Zahncremes mit Mikroplastik mehr angeboten werden. Verbraucher sind dazu aufgefordert, solche Produkte zu melden, wenn sie dennoch welche entdecken sollten. Weiter informiert der BUND ausführlich auf seiner Website rund um das Thema Mikroplastik. Wenn unter den Inhaltsstoffen Polyethylen (PE) oder Polypropylen (PP) aufgeführt sind, handelt es sich meist um diese Mikroplastikteilchen. Die Gefahr bei ihnen besteht ebenfalls darin, dass sie ins Gewebe gelangen und sich dort festsetzen. Berichtet wurde in den Medien bereits über Fälle, in denen solche Partikel unter dem Zahnfleisch gefunden wurden und dort Reizungen verursachten. Den Effekt, den Weißmacherzahncremes mit Mikropartikeln versprechen, ist das Risiko oft nicht wert. Sinnvoller sind zahnschmelzaufbauende Zahnpasten oder der Gang zum Zahnarzt für ein professionelles Bleaching.
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