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Bern – Sechs Millionen Franken – so hoch ist die Summe, die ein Zahnarzt aus dem Kanton Bern insgesamt vor den Behörden versteckt hat. Nachdem er vom Obergericht des Kantons Bern verurteilt wurde, legte dieser Beschwerde beim Bundesgericht ein.
Mehrere Bankkonten im In- und Ausland sowie insgesamt drei Millionen Franken, die auf die Konten seiner Töchter wanderten: Der verurteilte Zahnarzt nutzte verschiedenste Wege, um sein Vermögen zu verschleiern. Insgesamt kam durch seine Transaktionen eine Summe von sechs Millionen verheimlichten Franken zusammen. Das Bundesgericht gab an, dass der Mann seine Taten damit rechtfertigte, für bestimmte öffentlich-rechtliche Forderungen nicht zahlen zu wollen. Aufgrund dieser Straftat wurde der Zahnarzt zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten verurteilt.
Gegen die Entscheidung legt der Verurteilte Berufung ein und zog vor das Bundesgericht. Doch diese teilten die Meinung des Obergerichts: Der Mann habe mit vollem Bewusstsein agiert, indem er sich weigerte, die Zahlungsbefehle in vier Pfändungsverfahren abzuholen. Seine Behauptung, die Zustellungen seien nicht ordnungsgemäß erfolgt, wurde als haltlos abgewiesen. Zudem wurde angeführt, dass die Finanztransaktionen einzig dazu dienten, die Existenz des Geldes zu verschleiern und das Schweigen des Zahnarztes als Verheimlichen mit betrügerischem Charakter gewertet wird. Damit wurde das Urteil des Obergerichts rechtskräftig bestätigt.
Quelle: Blick
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