Bern – Die Versorgung mit Antibiotika und Impfstoffen in der Humanmedizin hat sich in der Schweiz stabilisiert. Die schwere Mangellage ist behoben, weshalb die Verordnungen zur Freigabe der Pflichtlager für Antibiotika und Impfstoffe per 1. März 2026 aufgehoben wurden.
Die Verordnung zur Pflichtlagerfreigabe von Antiinfektiva galt seit November 2019 und wurde 2023 auf alle Applikationsformen erweitert. Die Verordnung für Impfstoffe der Humanmedizin trat im Juli 2023 in Kraft. Inzwischen konnten die zur Überbrückung benötigten Pflichtlagerbestände fast vollständig wieder aufgebaut werden. Trotz dieser Entspannung sind künftige Engpässe bei einzelnen Produkten nicht ausgeschlossen. Auch insgesamt bleibt die Arzneimittelversorgung angespannt. Regelmässig werden zahlreiche lebenswichtige Medikamente als nur eingeschränkt oder nicht verfügbar gemeldet.
Gründe dafür sind vor allem die internationale Verlagerung der Produktion, Abhängigkeiten von wenigen Standorten in Asien, reduzierte Lagerbestände entlang der Lieferketten und die geringe Attraktivität des kleinen Schweizer Marktes. Die Meldestelle der Wirtschaftlichen Landesversorgung beobachtet die Verfügbarkeit meldepflichtiger Arzneimittel und informiert bei Bedarf über Pflichtlagerbezüge zur Stabilisierung des Marktes.
Anmerkung der Redaktion:
Quelle: Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung
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