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BERN – Das Parlament hat den Bundesrat beauftragt, die Tariffestsetzung bei Laboranalysen anzupassen. Künftig sollen die Tarife für Laboranalysen nicht mehr vom Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) festgesetzt, sondern zwischen den Tarifpartnern ausgehandelt werden. Das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) soll entsprechend angepasst werden. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 9. Dezember 2022 einen entsprechenden Vorschlag in die Vernehmlassung geschickt.
Der Auftrag des Parlaments basiert auf einer Motion (17.3969) der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats (SGK-S) vom 26. Oktober 2017. So wie z.B. die Leistungen im ambulanten ärztlichen Bereich sollen neu auch die Tarife für Laboranalysen bei ambulanten Behandlungen zwischen den Tarifpartnern ausgehandelt werden. Um die neue Regelung umzusetzen, soll Artikel 52 des KVG angepasst werden.
Aktuell ist das EDI zuständig für den Erlass der Liste der Analysen mit Tarif. In der Analysenliste (AL) sind alle Laboranalysen im Zusammenhang mit ambulanten Behandlungen aufgeführt, deren Kosten von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) übernommen werden. Mit der vorliegenden Änderung bleibt das EDI für den Erlass der AL zuständig. Nach Anhören der zuständigen Kommission und unter Berücksichtigung der Grundsätze nach KVG setzt es weiterhin fest, welche Analysen von der OKP übernommen werden. Die Tarife für Laboranalysen sollen künftig aber von den Tarifpartnern ausgehandelt werden.
EDI bremst Kostenwachstum im Laborbereich
Aktuell ist das EDI für die Tarife zuständig. Das EDI hat die Tarife für Laboranalysen mit Ausnahme der Schnellen Analysen der ärztlichen Praxislaboratorien am 1. August 2022 um zehn Prozent gesenkt. Die lineare Tarifsenkung führt zu Einsparungen von jährlich rund 140 Millionen Franken. Das EDI führt zudem aktuell eine differenzierte Überprüfung und Neutarifierung aller Positionen der Analysenliste durch.
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