BERN – Die Massnahme des Bundesrats, nur noch dringliche Behandlungen und Eingriffe zuzulassen, hat für die Ärzteschaft zu einem Rückgang der Patientenkontakte um durchschnittlich 70 Prozent geführt. Die Lockerung dieser Massnahme zur Eindämmung der Ansteckungen mit COVID-19 hat nicht zu einem Anstieg der Erkrankungen geführt.
Seit dem 27. April waren wieder alle Eingriffe und Behandlungen in Spitälern, Arzt- und Zahnarztpraxen erlaubt. Dass die genehmigten Lockerungen nicht zu einem Anstieg der Erkrankungen geführt haben, zeigt, dass die Bevölkerung sich an die Distanz- und Hygienemassnahmen gehalten hat.
Damit die Ärzteschaft die getroffenen Hygienemassnahmen weiterhin erfüllen und ihre Arbeit effektiv leisten kann, ist sie auf eine ausreichende Versorgung mit Schutzmaterialien, Medikamenten, Impfstoffen, Medizinalprodukten und Fachkräften angewiesen. Hier stehen gemäss Pandemieplan Bund und Kantone für die Versorgung in der Pflicht, insbesondere wenn über die üblichen Vertriebskanäle nicht genügend geliefert werden kann.
Das Gesundheitswesen hat seine Effizienz unter Beweis gestellt. Ärzte haben in den letzten Wochen und Monaten in guter Zusammenarbeit mit den Behörden mit geringstem administrativem Aufwand Entscheide gefällt und umgesetzt. Die konsequente Einhaltung der aktuellen Schutzmassnahmen bedingt, dass Ärzte räumliche und zeitliche Distanz zwischen Patienten schaffen. Dies führt zu einer künstlichen Verknappung von Abklärungen, Behandlungen und Beratungen um rund 30 Prozent. Es ist an der Zeit, die medizinische Versorgung stärker unter dem Gesichtspunkt der Versorgungssicherheit und der sogenannten «Preparedness» zu betrachten.
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