BERN – Der Bildungsplan für die Ausbildung von Dentalassistentinnen wurde von der Schweizerischen Kommission für Berufsentwicklung und Qualität „Dentalassistentin/Dentalassistent“ (SKBQ DA) teilrevidiert. Grund hierfür waren die veränderten Umstände und Kompetenzen der DA. Um den Praxen einen besseren Überblick über die Teilaspekte der Ausbildung zu verschaffen, soll der Bildungsplan durch die Teilrevision überschaubarer gemacht werden.
Um beispielsweise einen flexibleren Einsatz der Lernenden im Praxisalltag zu erleichtern, wird im neuen Plan das Schutzalter für gefährliche Arbeiten von 16 auf 15 Jahre herabgesetzt.
In einem weiteren Punkt prüft die SKBQ DA gemeinsam mit dem Staatssekretariat für Wirtschaft die Regelung der Sonntags- und Nachtarbeit für minderjährige Lernende. Bis jetzt ist eine solche Tätigkeit für Dentalassistentinnen arbeitsrechtlich verboten.
Reform der DS-Weiterbildung
Zugleich erarbeitet die Schweizerische Zahnärzte-Gesellschaft (SSO) eine Reform der Weiterbildung zur Dentalsekretärin (DS). Damit soll eine adäquate Ausbildung sichergestellt werden, die den Anforderungen an Dentalsekretärinnen gerecht wird: Neue Praxisformen verlangen einen flexibleren Einsatz der weitergebildeten Dentalassistentinnen innerhalb der Praxis. Mit einer Umfrage unter Zahnärzten der SSO 2015 wurden die Bedürfnisse an eine DS-Weiterbildung ermittelt. So soll sich das neu ausgearbeitete Reglement an den Wandel des Berufsbildes anpassen: Neben dem Ausbau aller Einsatzbereiche der Dentalsekretärin, wie das Personal- und Honorarwesen, die Materialverwaltung und der Ausbildung von Lehrlingen, steht vor allem die Vertiefung von Informatik- und Tarif-Kenntnissen im Fokus.
Das neue Regelwerk wird das alte Reglement „Weiterbildung der Dentalassistentinnen“ ersetzen, vorerst jedoch lediglich für die DSWeiterbildung. Die neue Bezeichnung „Praxisadministratorin SSO“. soll den erweiterten Kompetenzen Rechnung tragen.
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