Bern – Die wirtschaftliche Landesversorgung (WL) hat am 1. Juli 2025 ihre neue Heilmittelplattform in Betrieb genommen. Als Vorbereitung hat der Bundesrat am 28. Mai 2025 die Anpassungen der Verordnung über die Meldestelle für lebenswichtige Humanarzneimittel gutgeheissen. Diese Anpassungen sind insbesondere notwendig, um die Anforderungen des Datenschutzrechts zu erfüllen.
Bei der neuen Heilmittelplattform erfolgen sämtliche Meldungen zu Versorgungsengpässen und Lieferunterbrüchen lebenswichtiger Wirkstoffe ausschliesslich elektronisch.
Das IT-System dieser neuen Heilmittelplattform erforderte eine Aktualisierung der Bestimmungen, insbesondere zur Datenbearbeitung und -bekanntgabe. Die nun angepasste
Verordnung enthält daher unter anderem Bestimmungen zur fortan ausschliesslich elektronischen Meldung sowie zu den Modalitäten für den Zugriff auf und die Bekanntgabe von
Daten.
Meldestelle für lebenswichtige Humanarzneimittel
Versorgungsengpässe oder Lieferunterbrüche bei Wirkstoffen, die im Anhang der Verordnung über die Meldestelle für lebenswichtige Humanarzneimittel aufgeführt sind, müssen der Meldestelle der wirtschaftlichen Landesversorgung gemeldet werden. Wer diese Wirkstoffe herstellt oder vertreibt (Zulassungsinhaberin), muss auch informieren, wie lange
die Versorgung gestört sein wird und ob es bis dahin alternative Humanarzneimittel gibt.
Die Meldestelle publiziert ihre jeweils aktualisierten Listen zur Versorgungssituation bei lebenswichtigen Humanarzneimitteln und Impfstoffen auf der Homepage des Bundesamts für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL).
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