BERN - Die andauernde COVID-19-Pandemie erschwert nach wie vor die Durchführung vieler Fortbildungsveranstaltungen. Aus diesem Grund wurde nun die Erleichterung der Fortbildungspflicht für Schweizer Zahnärztinnen und Zahnärzte für das Jahr 2021 verlängert.
Auf Antrag der SSO haben die Tarifpartner zugestimmt, dass die Erleichterung der Fortbildungspflicht für das Jahr 2021 verlängert wird. Die Fortbildungspflicht der Zahnärztinnen und Zahnärzte ergibt sich aus den Berufspflichten gemäss Art. 40 lit.b MedBG (Medizinalberufegesetz, SR 811.11) sowie aus tarifvertraglichen Vorgaben und deren Ausführungsbestimmungen.
Die anhaltende Pandemie erschwert auch in diesem Jahr die Durchführung vieler Kongresse, Fortbildungsveranstaltungen und Kurse. Die meisten Zahnärztinnen und Zahnärzte können ihrer Fortbildungspflicht nicht vollständig nachkommen.
Deshalb wird die jährliche Fortbildungspflicht von 80 Stunden auch in diesem Jahr um 25 Stunden auf 55 Stunden reduziert. Die 30 Stunden Selbststudium (Fachzeitschriften, etc.) können unverändert angerechnet werden. Die verbleibenden 25 Stunden Fortbildungspflicht sind wie bisher durch die Teilnahme an wissenschaftlichen und/oder praxisrelevanten Programmteilen von Veranstaltungen (Präsenzveranstaltung oder Online-Veranstaltung) mittels Zertifikaten zu belegen. Im Weiteren gelten die Fortbildungsrichtlinien gemäss den Tarifverträgen (UV/MV/IV, KVG und DENTOTAR®) unverändert.
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BERN- Die SSO hat sich mit den Tarifpartnern geeinigt: Die jährlich geforderten 80 Stunden werden aktuell um 25 Stunden auf 55 Stunden reduziert.
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