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Gehört ein OPT zum Routineprozedere?

Ist ein OPT vor der Untersuchung berechtigt? © Robert Kneschke - Fotolia.com
Karola Richter, Quelle: ZWP online

Karola Richter, Quelle: ZWP online

Do. 23 Januar 2014

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ZÜRICH – Ist es gerechtfertigt, umfangreiche Röntgenaufnahmen und ein Orthopantomogramm (OPT) bei einem Neupatienten ohne vorhergehende Untersuchung im Rahmen des Standardprozedere anzufertigen? Diese Frage griff jüngst der Tagesanzeiger in einem Artikel auf. Die Frage stellte sich anhand eines aktuellen Falls. Ein Behandlungszentrum erklärte umfangreiche Aufnahmen (OPT, Bitewings) vor einer Behandlung zum Bestandteil des Prozedere.

Ohne eine vorhergehende Untersuchung und Anamnese des Zahnstatus sollte jedoch kein Patient der hohen Strahlenbelastung ausgesetzt werden. Bei einer Erstbehandlung wäre zu klären, ob und wie viele Aufnahmen bereits gemacht wurden, ob sich bei jungen Patienten die Weisheitszähne noch im Kiefer befinden bzw. ob der Patient bereit ist, die höheren Kosten dieser Aufnahmen zu übernehmen.

Gegenüber dem Tagesanzeiger sprach sich die SSO ebenfalls gegen dieses Vorgehen aus. Eine Untersuchung des Mundraumes steht an erster Stelle, danach fällt die Entscheidung, welche Aufnahmen benötigt werden. Der Patient muss vor dem Röntgen über Strahlenbelastung und Kosten aufgeklärt werden. Der Patient kann das Prozedere unterstützen, indem er über kürzlich erfolgte Aufnahmen bei seinem vorigen Zahnarzt Mitteilung macht. Diese können vom neuen Behandler zur weiteren Beurteilung angefordert werden.

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