NEUCHATEL – Die Ausgaben für das Gesundheitswesen in der Schweiz betrugen 2013 insgesamt 69,2 Milliarden Franken und damit 2,5 Prozent mehr als im Vorjahr. Das Verhältnis der Gesundheitsausgaben zum Bruttoinlandprodukt stieg auf 10,9 Prozent.
Dies sind die Ergebnisse der neuesten definitiven Zahlen des Bundesamts für Statistik (BFS) zu den Kosten und der Finanzierung des Gesundheitswesens. Die Gesundheitsausgaben für Krankenhäuser blieben in diesem Jahr mit einem Wachstum von 1,4 Prozent nahezu stabil. Dieser geringe Anstieg der Ausgaben für Krankenhäuser muss jedoch im Zusammenhang mit dem hohen Anstieg von 7,4 Prozent im Vorjahr gesehen werden. Bei den übrigen Leistungserbringern entspricht die Wachstumsrate weitgehend dem Fünfjahrestrend. Von den Mehrausgaben in Höhe von 1,7 Milliarden Franken entfallen 82,1 Prozent (1,4 Milliarden) auf die Ausgabensteigerung bei Arztpraxen, Heimen und Krankenhäusern, die gemeinsam 72,0 Prozent der Gesundheitskosten ausmachen.
Haushalte bei den Prämien weiter belastet – bei restlichen Direktzahlungen entlastet
Wie in den vergangenen Jahren wurden vier Fünftel der 69,2 Milliarden Franken Gesundheitsausgaben durch die Grundversicherung nach Krankenversicherungsgesetz (36,7 %), die privaten Haushalte (23,8 %) und den Staat getragen (20,1 %). In der Schweiz wurden im Gesundheitswesen monatlich 713 Franken pro Einwohner ausgegeben, neun Franken mehr als im Vorjahr. 262 Franken pro Person (+17) konnten mit Leistungen der obligatorischen Krankenversicherung gedeckt werden, 46 Franken (+2) durch Versicherungen wie die AHV/IV und die Unfallversicherungen, 32 Franken (±0) durch andere Träger der sozialen Sicherheit und bedarfsabhängige Sozialleistungen sowie 52 Franken (+1) mit Zusatzversicherungen. 144 Franken (+1) trug der Staat bei und 7 Franken (±0) wurden von privatrechtlichen Stiftungen finanziert. Die Haushalte mussten somit, zusätzlich zu den Versicherungsprämien, einen Restbetrag von 170 Franken (im Vorjahr 182 Franken) bezahlen, dies vor allem bei den Leistungen für Pflegeheime, den Zahnarztleistungen sowie der Kostenbeteiligungen ambulant und stationär an der Krankenversicherung.
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