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Misshandlungsfälle in der Praxis

Ein Zahntrauma, das durch einen Unfalls oder ein Misshandlung verursacht, ist für den Behandler unterscheidbar, (Foto: Suzanne Tucker)
Roman Wieland

Roman Wieland

Mo. 4 Oktober 2010

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OBERUZWIL - Oftmals geschehen Misshandlungen im Kindsalter, in häuslicher Umgebung, aber auch alte Menschen können betroffen sein.

Noch bis in die 70er-Jahre galten Schläge als Disziplinarmassnahme. 65 Prozent der Folgen einer Misshandlung sind im Gesicht zu finden. Statistiken aus den USA zeigen, dass von 58 Kindern eines  misshandelt wird. Anzeichen einer Misshandlung sind: 

  • Schädel und Kieferverletzungen (LeFort 2 und 3 treten oft nach Faustschlag auf, typisch für einen Nicht-Unfall)
  • Haarlose Hautbezirke
  • „Blaues Auge“
  • Verletzungen an der Haut (z.B. Schürfungen, Zerreissungen, blaue Flecken)
  • Quetschungen der Lippe
  • Verletzungen der Zähne, Polykaries u.v.m.

Dr. Michel Perrier, Lausanne, rät dem Behandler unbedingt zu beachten, dass Misshandlungen oftmals geleugnet werden, dabei verwickeln sich Patienten oder Begleitpersonen aber häufig in Widersprüche. Eine genaue Dokumentation mittels Befund, Röntgenbilder und Fotos ist zwingend erforderlich. Verdachtsfälle sind den Behörden zu melden.

 

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