Bern – Das Heilmittelgesetz gewährleistet, dass in der Schweiz nur sichere, wirksame und qualitativ hochwertige Heilmittel in Verkehr gebracht werden. Mit der Revision will der Bundesrat die Digitalisierung im Behandlungsprozess fördern, die Medikationssicherheit erhöhen und den Zugang zu innovativen Therapien verbessern. Die Botschaft zur Gesetzesrevision wurde am 3. September 2025 ans Parlament übermittelt.
Fehler bei Verschreibung, Abgabe und Anwendung von Arzneimitteln gefährden die Patientensicherheit. Durch den Einsatz digitaler Instrumente, etwa elektronischer Rezepte, können solche Fehler reduziert werden. Verschreibungen müssen künftig elektronisch ausgestellt und eingelöst werden, was falsche Abgaben, Fälschungen und missbräuchliche Mehrfacheinlösungen verhindert.
Medikationsplan erhöht Patientensicherheit
Neu sollen Patienten zudem einen elektronischen Medikationsplan erhalten, der auch im elektronischen Patientendossier EPD abgelegt werden kann. Er enthält eine Liste der einzunehmenden Arzneimittel und Informationen über deren Anwendung. Damit sollen Fehleinnahmen reduziert und die Therapietreue erhöht werden. Ein Medikationsplan verbessert zudem den Informationsaustausch zwischen den beteiligten Gesundheitsfachpersonen, reduziert Medikationsfehler und hilft, Wechselwirkungen zwischen eingenommenen Arzneimitteln frühzeitig zu erkennen.
Mit der vorliegenden Revision des HMG sollen Gesundheitsfachpersonen künftig verpflichtet werden, den Medikationsplan elektronisch zu erstellen und laufend zu aktualisieren. Die Patientin oder der Patient kann bei Bedarf einen Ausdruck des elektronischen Medikationsplans verlangen.
Für das elektronische Rezept und den Medikationsplan müssen Systeme verwendet werden, die einen sicheren Datenaustausch gewährleisten und interoperabel sind. Diese Systeme sollen durch private Akteure angeboten werden. Auf ein System, das vom Bund betrieben wird, wird zum jetzigen Zeitpunkt verzichtet.
Zugang zu Arzneimitteln für neuartige Therapien
Neue wissenschaftliche Fortschritte in der Biomedizin haben zur Entwicklung verschiedener neuer Therapieformen geführt. Diese Arzneimittel für neuartige Therapien (Advanced Therapy Medicinal Products; ATMP) werden mit der vorliegenden Revision im Heilmittelgesetz klarer geregelt Die Schweiz gleicht ihre Bestimmungen zu den Arzneimitteln für neuartige Therapien an das EU-Recht an und schafft damit vergleichbare regulatorische Grundlagen. Gleichzeitig werden die Wettbewerbsfähigkeit und die Kompatibilität zwischen den Märkten der EU und der Schweiz verstärkt. Ziel ist es, der Bevölkerung einen einfachen und sicheren Zugang zu innovativen und qualitativ hochstehenden Produkten zu gewährleisten.
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