DT News - Switzerland - Neue Tarifstruktur für ambulante ärztliche Leistungen ab 2026

Search Dental Tribune

Neue Tarifstruktur für ambulante ärztliche Leistungen ab 2026

Die neue Einzelleistungstarifstruktur TARDOC ersetzt die seit 2004 geltende TARMED. (Bild: magele-picture – stock.adobe.com)
ZWP Online Redaktion

ZWP Online Redaktion

Mo. 22 Juli 2024

Speichern

Bern – Die seit 2004 geltende Tarifstruktur TARMED für ambulante ärztliche Leistungen wird per 1. Januar 2026 durch die neue Einzelleistungstarifstruktur TARDOC sowie durch eine Tarifstruktur für Pauschalen ersetzt.

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 19. Juni 2024 beide Tarifstrukturen teilgenehmigt sowie Vorgaben für die Einführung der beiden Tarife festgelegt. In Bezug auf die von den Tarifpartnern unterbreiteten Anträge müssen noch Anpassungen vorgenommen werden, damit die beiden Tarife, die separat entwickelt wurden, koordiniert werden können. Um TARDOC und die ersten Pauschalen zum vorgesehenen Zeitpunkt gleichzeitig einführen zu können, müssen die Tarifpartner dem Bundesrat bis zum 1. November 2024 einen Umsetzungsvertrag vorlegen. Dieser Vertrag wird unter der Federführung der neuen Organisation ambulante Arzttarife (OAAT AG) ausgearbeitet.

Das Bundesgesetz über die Krankenversicherung sieht namentlich zwei Arten von Tarifen für ambulante ärztliche Leistungen vor: Einzelleistungstarife und Pauschaltarife. Die Einzelleistungstarifstruktur TARMED bildet heute die wichtigste Grundlage für die Abrechnung ambulanter ärztlicher Leistungen. Die seit 2004 geltende TARMED wurde nie einer Totalrevision unterzogen und in den letzten Jahren auch nicht mehr aktualisiert. Nach allgemeiner Auffassung ist sie heute veraltet und muss ersetzt werden.

Die Tarifpartner, die die Leistungserbringer (FMH und H+) und die Versicherer (curafutura und santésuisse) vertreten, arbeiten seit Jahren an der Revision von TARMED. Im Jahr 2021 und 2022 konnte der Bundesrat die eingereichten Versionen der Einzelleistungstarifstruktur TARDOC nicht genehmigen, da sie die gesetzlich festgelegten Anforderungen, zum Beispiel hinsichtlich der Kostenneutralität, nicht erfüllten. Der Bundesrat hatte daraufhin die verschiedenen Akteure eingeladen, sich zu einigen und gleichzeitig ihre Arbeiten zur Einführung von Pauschalen für bestimmte ambulante ärztliche Leistungen fortzusetzen.

Entwicklung seit 2022

Nach Ansicht des Bundesrates hat sich die Situation seit 2022 weiterentwickelt. Am 1. Januar 2024 hat die neue Organisation ambulante Arzttarife (OAAT AG), in der die Leistungserbringer und die Versicherer vertreten sind, ihre Arbeit aufgenommen. Sie ist zuständig für die Erarbeitung und Weiterentwicklung von gesamtschweizerischen Tarifsystemen für ambulante ärztliche Leistungen. Das Parlament änderte zudem das Bundesgesetz über die Krankenversicherung und legte den Vorrang des Pauschaltarifs vor dem Einzelleistungstarif fest. Schliesslich wurden von den Tarifpartnern Fortschritte erzielt. So wurden beispielsweise Konzepte zur Schliessung der Lücken in TARDOC erarbeitet und die Homogenität der Pauschalen verbessert. TARDOC ermöglicht eine genauere Abrechnung der Konsultationsdauer und trägt den Besonderheiten und Bedürfnissen der Hausarztmedizin besser Rechnung. Die Pauschalen vereinfachen die Rechnungsstellung und begrenzen die Anreize zur Erhöhung der abgerechneten Leistungsmengen. Nach Auffassung des Bundesrates sind die beiden Tarifstrukturen bald bereit für die Einführung. Deshalb hat er beschlossen, TARDOC und die Pauschalen gleichzeitig zu genehmigen. Eine gleichzeitige Einführung ermöglicht es zudem, den administrativen Aufwand für die Akteure im Gesundheitswesen zu reduzieren, indem zwei aufeinanderfolgende Reformen vermieden werden.

Teilweise Genehmigung und notwendige Koordination

Die Genehmigung des Bundesrates ist jedoch nur teilweise erfolgt, und es sind noch Anpassungen erforderlich, damit die beiden Tarife per 1. Januar 2026 in Kraft treten können. Die beiden Tarifstrukturen, die getrennt voneinander erarbeitet wurden, müssen besser aufeinander abgestimmt werden – insbesondere in Bezug auf das Konzept der Kostenneutralität –, damit ungerechtfertigte Kostensteigerungen vermieden werden können.

Quelle: Bundesamt für Gesundheit

Stichworte:
To post a reply please login or register
advertisement
advertisement