Schweiz – Nur gerade 38’000 elektronische Patientendossiers (EPD) sind bisher eröffnet worden. Damit es mehr werden, müssen Anreize geschaffen werden. So soll jede Stammgemeinschaft für die Eröffnung eines EPD 30 Franken erhalten.
Zu diesem Zweck zahlt der Bund den Kantonen noch vor der grossen Reform maximal 30 Millionen Franken, sofern sich die Kantone im selben Umfang an den Kosten der Stammgemeinschaften, sprich den EPD-Anbietern, beteiligen.
Doch warum sollen Patienten ein EPD eröffnen, wenn der Hausarzt selber nicht mitmacht? «Das EPD funktioniert nur, wenn möglichst viele Patienten und möglichst alle Leistungserbringenden angeschlossen sind.» Über diese Aussage der Basler SP-Nationalrätin Sarah Wyss sind sich alle einig.Einig sind sie sich auch darüber, dass eine auf Freiwilligkeit beruhende Partizipation nicht genügt. Deshalb müssen Ärzte in die Pflicht genommen und ihnen die Installierung des EPD aufgezwungen werden. Offen ist nur die Frage, mit welchem Zeitdruck. Ein Jahr nach Inkrafttreten der Übergangsfinanzierung oder erst mit der umfassenden Gesetzesrevision, die sich derzeit in der Vernehmlassung befindet?
Ein Entscheid zwischen Pest und Cholera: Ohne Druck funktionierts nicht, und mit zu viel Druck dürften gerade ältere Hausärzte früher als geplant in Pension gehen und sich sagen: «Mit Verlaub, das tue ich mir nicht mehr an.»
Auf diesem Zwiespalt gründet der Vorschlag von Sarah Wyss: «Die Übergangsfrist beträgt drei Jahre anstatt ein Jahr, und zusätzlich werden jene ambulanten Leistungserbringenden ausgenommen, die 60 Jahre oder älter sind», so ihr Vorschlag, der schliesslich knapp angenommen wurde und auch dem Ständerat gefallen dürfte. Das fand schliesslich auch die Mehrheit des Rates und folgt damit auch hier dem Entscheid des Ständerats.
Quelle: www.medinside.ch
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