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Transparenz im Gesundheitswesen: Neue Offenlegungspflicht für Ärzte und Spitäler

Ärzte und Spitäler sollen Verbindungen zur Pharma offenlegen. (©Reese/peopleimages.com – stock.adobe.com
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Mo. 17 März 2025

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Bern – Ein alter Dauerbrenner der Gesundheitspolitik wird neu aufgelegt: Ärzte, Apotheker, Spitäler – sie alle sollen offenlegen, ob und wie sie mit der Pharmaindustrie verbunden sind. Die Gesundheitskommission des Nationalrates geht dies nun konkret an: Sie hat einen entsprechenden Gesetzesparagrafen einstimmig in die Vernehmlassung geschickt.

Damit macht sich das Gremium an die Konkretisierung einer parlamentarischen Initiative, die der Sozialdemokrat Baptiste Hurni vor vier Jahren eingereicht hatte. Der Neuenburger forderte darin «eine adäquate Regelung, die es erlaubt, die Interessenbindungen von Ärztinnen und Ärzten und Spitälern zu kennen, und die die Integritätspflicht ... auf Medizinprodukte ausdehnt.

Der Entwurf, den die Nationalrats-Kommission absegnete, sieht eine Änderung des Heilmittel- und Medizinprodukte-Gesetzes vor: «Personen, die Heilmittel verschreiben, abgeben oder anwenden oder zu diesem Zweck einkaufen, sowie Organisationen, die solche Personen beschäftigen, sind verpflichtet, ihre Kundschaft in geeigneter Weise zu informieren» – und zwar über Beteiligungen bei Herstellern, über Management-, Beirats- oder Beratungsfunktionen dort beziehungsweise über Beteiligungen von Pharmafirmen am eigenen Betrieb.

Bis 50’000 Franken Busse

Solch eine Bestimmung war zuletzt bei der Revision des Heilmittelgesetzes im Jahr 2012 diskutiert worden – doch sie wurde dann versenkt, weil die Idee als zu teuer und bürokratisch erachtet wurde. Die aktuellen Vorschriften regeln zwar unerlaubte Vorteile, Rabatte und andere Formen von Interessenkonflikten, schreiben aber nicht vor, dass
diese veröffentlicht werden müssen. Vom neuen Paragrafen betroffen wären etwa 25’000 Organisationen in der Schweiz – unter anderem Arztpraxen, Krankenhäuser und Apotheken. Bei vorsätzlichen Verstössen würde eine Busse von bis zu 50’000 Franken gelten.

Eine Minderheit der Kommission möchte noch weiter gehen und Interessenkonflikte, die offengelegt werden müssen, auch auf kleinere Beträge ausweiten – zum Beispiel auf Spenden für die Weiterbildung oder die Teilnahme an Forschungsprojekten. Das Bundesamt für Gesundheit hat jüngst eine «Whistleblowing»-Plattform eingerichtet, auf der man Verstösse im Bereich von Integrität, Transparenz oder Weitergabe von Vorteilen melden kann.

Quellen: Dental Tribune Switzerland, Medinside

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