Bern – Der Bundesrat will die medizinische Versorgung der Schweiz stärken und lanciert einen direkten Gegenentwurf zur Volksinitiative «Ja zur medizinischen Versorgungssicherheit». Diese wurde im Herbst 2024 eingereicht und fordert, die Zuständigkeit für die Versorgung mit Heilmitteln und medizinischen Gütern dem Bund zu übertragen – von der Forschung bis zur Abgabe.
Das Anliegen der Initiative teilt der Bundesrat, beurteilt deren Forderungen aber als zu breit und wenig zielgerichtet. An seiner Sitzung vom 20. Juni 2025 hat er deshalb die Vernehmlassung zu einem fokussierten Gegenentwurf eröffnet. Dieser soll dem Bund gezielt neue Kompetenzen geben, um bei drohenden Versorgungsengpässen aktiv zu werden.
Im Zentrum des Gegenvorschlags stehen vier Handlungsfelder: eine zentrale Marktüberwachung, wirtschaftliche Anreize für die inländische Produktion, gezielte Beschaffung sowie eine verstärkte internationale Zusammenarbeit. Ziel ist, Versorgungsengpässe frühzeitig zu erkennen und rasch Gegenmassnahmen ergreifen zu können.
Besonders häufig betroffen sind günstige Medikamente wie Generika, etwa Schmerzmittel, Impfstoffe oder Antibiotika. Heute kann der Bund nur bei schweren Mangellagen oder in Pandemien eingreifen. Diese Einschränkung soll nun gelockert werden – allerdings nicht pauschal: In Bereichen wie Vertrieb, Forschung oder Entwicklung sieht der Bundesrat keinen unmittelbaren Handlungsbedarf auf Bundesebene.
Die geplanten Massnahmen sollen in enger Abstimmung mit den Kantonen und unter Einbezug der Wirtschaft umgesetzt werden. Der Bundesrat will damit sicherstellen, dass bei systemrelevanten Heilmitteln künftig schneller reagiert werden kann – ohne unnötige Eingriffe in funktionierende Marktmechanismen.
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