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Corona-Krise: Erhaltung der Liquidität von Zahnarztpraxen

Der Bundesrat hat einen vereinfachten Kreditbezug für Unternehmen beschlossen. © marekusz - Shutterstock.com
SSO-Newsletter vom 25.3.2020

SSO-Newsletter vom 25.3.2020

Fr. 27 März 2020

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BERN - Ab sofort können Unternehmen per Notverordnung vereinfacht Kredite beziehen, so Bundesrat Maurer an der Pressekonferenz vom 25. März 2020.

Bis 500'000 Franken bürgt der Bund komplett, Zins muss keiner bezahlt werden. Zahnarztpraxen können so die Liquidität erhalten, auf die sie angewiesen sind. Zudem wird die Bewilligungsdauer von Kurzarbeit von drei auf sechs Monate verlängert.

Noch nicht entschieden ist hingegen die Frage, ob und wie selbständigerwerbende Zahnärztinnen und Zahnärzte Anspruch auf Erwerbsausfallsentschädigung (EO) haben. Die SSO hat bereits am vergangenen Sonntag beim Bundesrat interveniert und Forderungen gestellt. Die SSO arbeitet zudem aufs Engste mit anderen Fachverbänden der Wirtschaft zusammen und steht in Kontakt mit eidgenössischen Parlamentariern.

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