Bern – Mit dem Ja zur Reform der einheitlichen Finanzierung der Leistungen am 24. November 2024 sollen alle Leistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) künftig einheitlich finanziert werden, unabhängig davon, ob sie ambulant, stationär oder im Pflegeheim erbracht werden.
Für ambulante und stationäre Leistungen gilt das neue System ab 2028, für Pflegeleistungen zu Hause und im Pflegeheim ab 2032. Der Bundesrat hat dazu am 1. April 2026 das Vernehmlassungsverfahren für die nötigen Verordnungsänderungen eröffnet. Künftig übernehmen die Kantone mindestens 26,9 Prozent und die Versicherer höchstens 73,1 Prozent der Nettokosten. Ziel der Reform ist es, Fehlanreize zu reduzieren, den ambulanten Bereich zu stärken und Prämienzahlende zu entlasten. Dafür müssen mehrere Verordnungen angepasst werden. Neu erhebt die Gemeinsame Einrichtung KVG die Kantonsbeiträge und verteilt sie an die Versicherer. Zudem erhalten die Kantone mehr Kostendaten von den Versicherern, was ihre Aufsicht und Tarifgenehmigung erleichtern. In der Pflege sollen Kostenrechnung, Leistungsstatistik und die Ermittlung des Pflegebedarfs schweizweit vereinheitlicht werden. Die Vernehmlassung dauert bis zum 8. Juli 2026. Die Verordnungsänderungen sollen am 1. Januar 2028 in Kraft treten.
Quelle: Bundesamt für Gesundheit
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