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Finanzierung von Arztzeugnissen auf dem Prüfstand

Die telefonische Ausstellung des Arztzeugnisses ist eine der geprüften Alternativen. © Ermolaev Alexander - Shutterstock.com
Bundesamt für Gesundheit

Bundesamt für Gesundheit

Fr. 29 Januar 2021

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BERN - Die Ausstellung eines Arztzeugnisses verursacht Kosten, die von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) übernommen werden.  Im Rahmen eines Postulats wurde der Bundesrat beauftragt, alternative Finanzierungsquellen zu prüfen. Im Bericht schlägt der Bundesrat vor, die aktuelle Lösung beizubehalten.

Arbeitgeber verlangen von ihren Angestellten oftmals bereits nach einem oder drei Tagen krankheitsbedingter Abwesenheit ein ärztliches Attest. Viele dieser Konsultationen könnten vermieden werden, denn beispielsweise bei einer Grippe ist ein Arztbesuch nicht immer notwendig. Die OKV kommt für die Kosten auf.

Das  Parlament  hat  deshalb den Bundesrat beauftragt (Postulat 13.3224 von Ruth Humbel) aufzuzeigen, in welchem Umfang die Krankenpflegeversicherung Kosten übernimmt, die hauptsächlich der Ausstellung von ärztlichen Zeugnissen dienen. Ausserdem soll er prüfen, ob diese Kosten an die Sozialpartner ausgelagert werden könnten, da sie im Kern das Arbeitsverhältnis betreffen.

In seinem Bericht schreibt der Bundesrat, dass die mit der Ausstellung von Arztzeugnissen verbundenen Kosten schwierig zu beziffern sind. Es liegen keine spezifischen Informationen zur Anzahl der ausgestellten Arztzeugnisse vor, da die Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit ein Bestandteil der Konsultation ist und nicht separat verrechnet wird.

Arbeitgeber wollen Kosten nicht übernehmen

Der Bundesrat hat auch geprüft, welche Alternativen es bei der Finanzierung von ärztlichen Zeugnissen gibt. Eine Umfrage hat ergeben, dass die Arbeitgeber nicht bereit sind, die Kosten dafür zu übernehmen. Sollten die Kosten auf die Arbeitnehmer umgelagert werden, besteht die Gefahr, dass viele Menschen aus wirtschaftlichen Gründen keine medizinische Behandlung in Anspruch nehmen. Das Risiko wäre eine Verschlimmerung der Krankheit und die Gefahr, weitere Mitarbeitende anzustecken. Die Gesamtkosten wären letztlich für die Gesellschaft als Ganzes höher.

Weitere Alternative

Die telefonische Ausstellung des Arztzeugnisses ist ebenfalls eine der geprüften Alternativen. Sie eignet sich gut für leichtere Fälle und ermöglicht eine Kostensenkung. Diese Zeugnisse verfügen jedoch über eine geringere Beweiskraft und reichen im Streitfall nicht als Krankheitsnachweis aus. Die telefonisch ausgestellten Arztzeugnisse sollten aber in Zukunft bei Gesundheitskrisen vermehrt eingesetzt werden.

Begrenztes Einsparpotenzial

Angesichts des ungewissen Einsparpotenzials und aus Mangel an möglichen Alternativen sollen die Kosten für ärztliche Atteste nach Ansicht des Bundesrats daher weiterhin von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung vergütet werden.

Kostensenkung möglich

Um zur Senkung der durch die Ausstellung von Arztzeugnissen verursachten Kosten beizutragen, haben Arbeitgeber jedoch die Möglichkeit, den Angestellten mehr Zeit einzuräumen, bis sie ein  Arbeitsunfähigkeitszeugnis vorlegen müssen. Viele Arbeitgeber verzichten bereits auf Arztzeugnisse für Kurzabsenzen. Das Gesetz erlaubt hier einen grossen Handlungsspielraum, da die Frist für die Vorlage des ärztlichen Attests weder im Obligationenrecht noch im Arbeitsgesetz festgelegt ist.

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