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BERN – Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) nimmt zur Kenntnis, dass die Tarifpartner sich nicht auf eine neue Tarifstruktur für ambulante ärztliche Leistungen (TARMED) einigen konnten. Das EDI gewährt ihnen nun vier Monate Zeit, um sich doch noch zu einigen oder Vorschläge zur Anpassung einzureichen. Gelingt dies nicht, wird der Bundesrat selber Anpassungen an der Tarifstruktur vornehmen. Das EDI hat zudem zur Kenntnis genommen, dass einer der Tarifpartner den geltenden Vertrag auf Ende Jahr gekündigt hat. Der Bundesrat wird nötigenfalls den bestehenden TARMED in einer Verordnung festsetzen, um einen vertragslosen Zustand zu verhindern.
Bis Ende Juni 2016 wollten die Tarifpartner dem Bundesrat eine überarbeitete Tarifstruktur für ambulante ärztliche Leistungen vorlegen. Dies ist ihnen nicht gelungen. Das EDI gewährt den Tarifpartnern nun eine Frist von vier Monaten, um sich doch noch auf eine grundlegend revidierte Tarifstruktur zu einigen. Dabei haben die Tarifpartner, wie vom Bundesrat bereits mehrmals kommuniziert, die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu beachten, insbesondere dürfen durch die neue Tarifstruktur keine Mehrkosten entstehen. Sollte eine entsprechende Einigung nicht möglich sein, sind die Tarifpartner aufgefordert, innert derselben Frist zumindest Vorschläge einzureichen, wie die überteuerten Leistungen in der bestehenden Tarifstruktur gezielt angepasst werden können.
Falls die Tarifpartner innert dieser Frist keinen Antrag auf Genehmigung einreichen, wird der Bundesrat von seiner subsidiären Kompetenz Gebrauch machen und Anpassungen an der Tarifstruktur vornehmen. Das Bundesamt für Gesundheit wird die Anpassungen vorbereiten und dem Bundesrat zur Verabschiedung vorlegen. Der Bundesrat wurde am Mittwoch über das Vorgehen informiert.
Weil der Spitalverband H+ die bestehende Tarifstruktur gekündigt hat, droht im Bereich der ambulanten ärztlichen Leistungen ein vertragsloser Zustand. Falls die Tarifpartner sich nicht innerhalb eines Monates darauf einigen können, die bestehende Tarifstruktur zumindest befristet zu verlängern, wird der Bundesrat die bisher gültige Tarifstruktur in einer Verordnung festlegen, um einen vertragslosen Zustand zu verhindern.
Der TARMED (tarif médical) bildet eine gesamtschweizerische Tarifstruktur für ambulante ärztliche Leistungen in Arztpraxen, Kliniken und Spitälern. Die Tarifstruktur wird zwischen den Tarifpartnern ausgehandelt, das heisst den Krankenversicherern, der Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte (FMH) und dem Spitalverband H+. Der TARMED wurde seit seiner Einführung 2004 immer wieder punktuell angepasst, er wurde aber nie als Ganzes revidiert und ist überarbeitungsbedürftig.
Quelle: Bundesamt für Gesundheit BAG
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