LIEBEFELD – Das elektronische Patientendossier soll möglichst rasch eingeführt werden. Dies hat der Dialog Nationale Gesundheitspolitik am 19. November an seiner Sitzung bekräftigt. Bund und Kantone wollen die dazu notwendigen rechtlichen Grundlagen auf Anfang 2017 in Kraft setzen. Bund und Kantone haben die Einführung des elektronischen Patientendossiers zu einer gemeinsamen Priorität bestimmt.
Die technischen und organisatorischen Voraussetzungen dafür sind zahlreich und komplex. Bund und Kantone haben sich an ihrer Sitzung darüber ausgetauscht, wer dabei welche Aufgaben zu übernehmen hat. Diskutiert wurde auch der Aufbau von Stammgemeinschaften. Diese Zusammenschlüsse von Arztpraxen, Apotheken, Spitälern oder Spitexorganisationen stellen den elektronischen Austausch der Daten sicher. Vorgesehen ist, dass der Bund für deren Aufbau insgesamt 30 Millionen Franken einsetzt. Die Finanzhilfen des Bundes sind an eine Mitfinanzierung in der gleichen Höhe durch die Kantone oder Dritte gebunden. Das Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier wurde am 19. Juni 2015 von den eidgenössischen Räten mit deutlichen Mehrheiten verabschiedet. Ziel ist, die Qualität und Sicherheit sowie die Effizienz medizinischer Behandlungen zu verbessern. Dabei haben Informationssicherheit und Datenschutz höchste Priorität. Patienten entscheiden selber, welchen Gesundheitsfachpersonen sie Zugriff auf ihre medizinischen Informationen gewähren wollen.
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