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Freie Arztwahl soll erhalten bleiben

Die Zulassungssteuerung von Ärzten in der Schweiz darf die Patientensicherheit nicht vernachlässigen. © kebox – stock.adobe.com
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Fr. 29 Juni 2018

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BERN – Die FMH will Zulassungssteuerung von Ärzten über nationale Qualitätskriterien regeln.

Der Bundesrat hat am 9. Mai die Botschaft zur neuen Zulassungssteuerung von Ärzten vorgestellt. Die Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte (FMH) ist nach wie vor davon überzeugt, dass ihre Vorschläge zur Steuerung über nationale Qualitätskriterien sowohl wirksamer als auch in Bezug auf die Patientensicherheit besser sind als der Vorschlag des Bundesrats.
Die Zulassungssteuerung von Ärzten in der Schweiz darf die Patientensicherheit nicht vernachlässigen. Für die FMH ist klar, dass die Patienten am besten wissen und entscheiden können, welcher Arzt am besten für sie ist. Die freie Arztwahl soll daher erhalten bleiben, denn Voraussetzung für eine optimale Behandlung ist ein gutes Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient. Wählen hingegen die Krankenkassen die Ärzte für die Patienten aus, so werden sie primär die kostengünstigsten Ärzte auswählen. Insbesondere chronisch kranke Patienten dürften es dann schwierig haben, einen Arzt zu finden.

Die FMH will über nationale Qualitätskriterien steuern

Die FMH schlägt zur Zulassungssteuerung die Einführung von einfach anwendbaren und wirksamen nationalen Qualitätskriterien vor, die kumuliert erfüllt werden müssen: Erstens ist eine dreijährige ärztliche Tätigkeit an einer anerkannten schweizerischen Weiterbildungsstätte in der für die Zulassung beantragten Fachdisziplin vorzuweisen. Zweitens müssen die erforderlichen Sprachkompetenzen der Tätigkeitsregion vorhanden sein.

Wirksamer Vorschlag

Dass dieser Vorschlag wirksam ist, zeigt die bis Mitte 2019 geltende Zulassungsregelung. Aktuell werden lediglich Ärzte zugelassen, die eine dreijährige ärztliche Tätigkeit an einer anerkannten schweizerischen Weiterbildungsstätte vorweisen können. Dieses Kriterium stellt sicher, dass neue Ärzte in eigenverantwortlicher Tätigkeit gut mit dem schweizerischen Gesundheitssystem vertraut sind. Seit Einführung dieser Regelung im Jahr 2013 sind die Praxiseröffnungen um rund 30 Prozent gesunken. Indem die FMH diese Regelung mit dem Zusatz verschärfen will, wonach die ärztliche Tätigkeit in der für die Zulassung beantragten Fachdisziplin zu erfolgen hat, wirkt das Kriterium deutlich verstärkt.

Die Schweiz hat vergleichsweise tiefe Sprachanforderungen

Anstelle vom «Beherrschen einer Landessprache» genügen in der Schweiz heute «notwendige Sprachkenntnisse». Berufstätige Ärzte erfüllen  hierzulande  tiefe  Sprachanforderungen  im  Vergleich  zu Europa. Aus Sicht der FMH müssen Ärzte die in ihrer Tätigkeitsregion erforderliche Sprachkompetenz in einer in der Schweiz abgelegten Sprachprüfung nachweisen. Diese Nachweispflicht muss vor Antritt der ärztlichen Berufstätigkeit erfolgen, entfällt aber für Ärzte, die über eine Schweizer Maturität verfügen oder das Studium (oder Maturität) in der Amtssprache der Tätigkeitsregion absolviert haben.Die FMH ist davon überzeugt, dass ihr Vorschlag zur Zulassungssteuerung von Ärzten über nationale Qualitätskriterien wirksam und einfach anwendbar ist. Daher wird sie sich in der parlamentarischen Debatte weiterhin für ihren Lösungsvorschlag einsetzen.

 

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