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Interview zur Revision der Strahlenschutzverordnung

Die Strahlenschutzbeauftragte der SSO, Dr. med. dent. Dorothea Dagassan, im Interview. © romaset – stock.adobe.com
Majang Hartwig-Kramer, Redaktionsleitung DT

Majang Hartwig-Kramer, Redaktionsleitung DT

Mi. 3 April 2019

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BERN – Frau Dr. Dagassan ist als Strahlenschutzbeauftragte der SSO eine der kompetentesten Ansprechpartnerinnen bezüglich der Änderungen beim zahnärztlichen Röntgen, die mit der aktuellen Revision der Strahlenschutzverordnung einhergehen.

Sie arbeitet als Oberassistentin in der Klinik für Oralchirurgie und Dental Imaging im Bereich Zahnärztliche Chirurgie, Zahnärztliche Radiologie, Mund- und Kieferheilkunde des Universitären Zentrums für Zahnmedizin in Basel (UZB).

Welche Änderungen beim zahnärztlichen Röntgen gibt es durch die Revision der Strahlenschutzverordnung?

Im Wesentlichen sind dies die notwendige Ausbildung in der digitalen Volumentomografie, die Fortbildungspflicht für alle, die Röntgenstrahlen anwenden (DAs, DHs, Zahnärzte) und die Tatsache, dass Dosimetrie nur noch für die Anwendung bei extraoralen Aufnahmetechniken notwendig ist.

Was beinhaltet diesbezüglich die erweiterte Pflicht zur Aus- und Fortbildung für Zahnärzte und DAs?

Die Ausbildung im Bereich der Medizin benötigt eine anerkannte Strahlenschutzausbildung, also Ausbildungskurse, die vom Bundesamt für Gesundheit anerkannt sind. Für die DAs werden in der Ausbildung die Techniken der intraoralen Röntgenbilder vermittelt. Eine weiterführende Ausbildung ist für jegliche Anwendung von extraoralen Röntgentechniken notwendig. Hier werden in Zusammenarbeit mit dem BAG, der SSO und der Schweizerischen Gesellschaft für dentomaxillofaziale Radiologie (SGDMFR) Ausbildungskurse organisiert. Die SSO wird diese auf ihrer Webseite publizieren. Neuerdings können DAs auch die Ausbildung zur Anfertigung von DVT-Aufnahmen erlangen. Hiermit schliesst sich ein Graubereich der letzten Jahre.

Während des Zahnmedizinstudiums werden die angehenden Ärzte für intra- und extraorales 2D-Röntgen ausgebildet. Bedarf es für extraorales 3D-Röntgen eine Extraqualifizierung und wenn ja, warum?

Ja, neu wird für den Betrieb eines DVTs eine zusätzliche Ausbildung verlangt. Das Studium ist zu kurz, um eine vollständige Ausbildung in der DVT für alle Studierenden zu gewährleisten. Für die dritte Ebene sind technisch andere Aspekte notwendig als in der zweidimensionalen Radiologie. Daraus ergeben sich dann wesentliche Änderungen für das strategische Vorgehen bei der Beurteilung und vor allem für die Interpretation der Daten. Bis 2018 war diese Ausbildung auf freiwilliger Basis. Interessierte Kollegen haben diese Kurse, die bereits seit 2009 angeboten werden, schon immer sehr geschätzt. Neben den technischen Grundlagen werden für jeden einzelnen Fachbereich die Indikationen und notwendigen Interpretationen aufgezeigt. Damit erhalten Kollegen einen umfassenden und spannenden Einblick in die digitale Volumentomografie. Zusätzlich werden die tagtäglichen Herausforderungen in der Praxis beleuchtet und in kleinen Gruppen die Befundung geübt.

Muss der Fortbildungsnachweis jährlich erbracht werden?

Nein, die Fortbildungen im Bereich des Strahlenschutzes müssen innerhalb von fünf Jahren nach der letzten Ausbildung oder ab dem 1. Januar 2018 durchgeführt werden. Hier werden für alle diejenigen, die nur zweidimensionales Röntgen anwenden, vier Fortbildungslektionen gefordert (eine Fortbildungslektion sind 45 Minuten). Diejenigen, die für die DVT ausgebildet sind, müssen innerhalb der oben genannten fünf Jahre acht Fortbildungslektionen vorweisen. Ausgenommen von dieser Regelung sind Zahnärzte. Diese müssen jeweils nur vier Fortbildungslektionen im Strahlenschutz vorweisen. Die geforderten Fortbildungsstunden können im Übrigen im Rahmen der sonstigen SSO-Fortbildungspflicht absolviert werden und müssen nicht zusätzlich geleistet werden. Die SGDMFR plant ihren jährlichen Kongress so, dass die geforderten Fortbildungslektionen mit dem Besuch einer dieser Jahrestagungen abgedeckt sind. Aufgrund der grossen Nachfrage wird auch die SSO dieses Jahr während ihres Jahreskongresses das Paket von vier Fortbildungslektionen im Rahmen des DA-Tages anbieten. Bei der rasanten technischen Entwicklung auch in der zahnärztlichen Radiologie wird es bei regelmässigen Fortbildungen auch immer interessante Neuerungen zu berichten geben.

Wo können sich Zahnärzte und DAs zum Thema kompetent informieren und wo können sie die erforderlichen Qualifikationen erwerben?

Die wichtigsten Informationen sind Anfang letzten Jahres im SWISS DENTAL JOURNAL zusammengefasst worden (Änderungen beim zahnärztlichen Röntgen per 1.1.2018, D. Dagassan-Berndt, H.T. Lübbers, 2018). Ansonsten können aktuelle Informationen über die SSO oder die SGDMFR abgerufen werden. Im Bereich DVT-Ausbildung für Zahnärzte sind Kurse existent. Die Ausbildung im Strahlenschutz für extraorale Aufnahmetechniken für DAs befindet sich in der Endphase der Vorbereitung. Ende März wird die SSO unter der fachlichen Leitung der SGDMFR die zukünftigen Ausbildner schweizweit instruieren. Ziel ist dann, eine Ausbildung vor Ort zu gewährleisten. In erster Linie wird dies über die ÜKStrukturen (überbetriebliche Kurse der SSO) organisiert. Es gibt aber auch einige zahnärztliche Kollegen oder andere Institute, die diese Ausbildung unter dem Dach der SSO durchführen möchten. Informationen zu den Kursen sowohl für Ausbildner als auch für interessierte DAs werden demnächst über die SSO-Webseite publiziert. Wir rechnen damit, dass in den nächsten ein bis zwei Jahren ein gutes Netzwerk für Aus- und Fortbildung zur Verfügung steht.

Vielen Dank für das Gespräch!

Der Beitrag ist in der Dental Tribune Switzerland erschienen.

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