Search Dental Tribune

Krankenkassenprämien steigen 2027 durchschnittlich um 5,0 Prozent

© millaf (Nemchinova) – stock.adobe.com
Bundesamt für Gesundheit

Bundesamt für Gesundheit

Mo. 12 Oktober 2026

Speichern

Bern – Die mittlere Krankenkassenprämie wird im Jahr 2027 412 Franken pro Monat betragen. Im Vergleich zu 2026 entspricht dies einem Anstieg von 5,0 Prozent oder 19,70 Franken und damit dem erwarteten Kostenwachstum im gleichen Zeitraum. Haupttreiber für das Kostenwachstum sind die gestiegene Anzahl der Behandlungen, der medizinisch-technologische Fortschritt und die Veränderung der Bevölkerung.

Die Prämien belasten die Bevölkerung in der Schweiz zunehmend. Mehrere Reformen zur Kostendämpfung sind aufgegleist. Nun sind alle Akteure gefordert, bei deren Umsetzung Verantwortung zu übernehmen und ihren Beitrag zu leisten. Nur so kann die Gesundheitsversorgung langfristig finanzierbar bleiben.

Für Erwachsene steigt die mittlere Monatsprämie für die Krankenkasse um 22,80 Franken (4,9 Prozent) auf 487,60 Franken. Derjenige für junge Erwachsene erhöht sich um 15,40 Franken (4,8 Prozent) auf 338,80 Franken. Für Kinder steigt sie gegenüber 2026 um 5,70 Franken (4,6 Prozent) auf 128,10 Franken. Die mittlere Prämie wird berechnet, zu allen in der Schweiz bezahlten Prämien addiert und durch die Gesamtzahl der Versicherten in der Schweiz aufgeteilt. Die effektive Prämie der einzelnen Versicherten hängt unter anderem von deren Wohnort, Alter, gewählter Franchise und der Wahl ihres Versicherers sowie Versicherungsmodells ab.

Die Prämien für das Jahr 2027 wurden von den Versicherern berechnet und beim Bundesamt für Gesundheit (BAG) eingereicht, welches sie eingehend auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen prüfte. Wo nötig, waren Anpassungen erforderlich.

Eine Folge des Kostenanstiegs

Die steigenden Krankenkassenprämien sind eine direkte Folge der weiterhin wachsenden Kosten in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP), denn die Prämien müssen für jeden Versicherer und jeden Kanton die erwarteten Kosten decken.

Die Kosten 2025 sind mit 5,3 Prozent verglichen mit dem durchschnittlichen Anstieg seit Bestehen des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) wiederum stark gestiegen. Die genaue Kostenentwicklung ist im Jahr 2026 schwer abzuschätzen, da es aufgrund der Umstellung auf das neue Tarifsystem im ambulanten Bereich (TARDOC ambulante Pauschalen) zu vielen Rechnungsverzögerungen kommt. Dennoch gibt es aktuell keine Anzeichen für eine Verlangsamung des Anstiegs. Deshalb wird auch für das laufende Jahr laut Hochrechnung und Schätzung ein Kostenanstieg von 4,7 Prozent und für das Jahr 2027 ein Anstieg von 5,0 Prozent erwartet.

Die Kostenzunahme im Gesundheitswesen hat verschiedene Treiber. Tragen Sie also die Veränderung der Bevölkerung und medizinische Innovationen dazu bei. Daneben lässt sich auch ein Anstieg der Kosten pro erkrankte Person beobachten. Dieser Anstieg ist vor allem auf eine gestiegene Anzahl von Behandlungen zurückzuführen, obwohl die Häufigkeit von Krankheiten relativ stabil blieb. Es wurden mehr Gesundheitsleistungen angeboten und in Anspruch genommen, was einen kumulativen Kostensteigerungseffekt zur Folge hatte. Seit 2024 kommen steigende Preise dazu, beispielsweise höhere kantonale Tarife im ambulanten und im stationären Bereich.

Kostendämpfungsmassnahmen sind und bleiben zentral

Die Krankenkassenprämien sind für viele Versicherte eine spürbare Belastung. Eine Begrenzung des Kostenwachstums wird dabei immer wichtiger und soll den Anstieg der Prämien nachhaltig abschwächen. Mit der sorgfältigen Überprüfung der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit von alten und neu aufgenommenen Leistungen, der regelmäßigen Überprüfung der Medikamentenpreise und der Kontrolle neuer Tarifstrukturen und eingereichter Tarifverträge haben das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) und das BAG in den letzten zehn Jahren insgesamt über 2 Milliarden Franken eingespart.

Neben diesen laufenden Überlegungen bedarf es zusätzlicher Maßnahmen, die rasch umgesetzt werden können. Dafür bringt Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider seit 2024 die Akteure aus der Gesundheitsbranche an einem Runden Tisch zusammen, um gemeinsam kurz- und mittelfristige Maßnahmen zur Kostendämpfung zu entwickeln. Die Umsetzung der ersten beschlossenen Maßnahmen, die insbesondere auf Selbstverpflichtungen der Akteure beruht, ist im Gange.

Alle Akteure sind gefordert

Auf Gesetzesebene wurden ebenfalls diverse Änderungen angestossen, welche die Versorgung verbessern und zugleich das Kostenwachstum dämpfen sollen. So hat der Bundesrat infolge des Inkrafttretens des indirekten Gegenvorschlags zur Kostenbremse-Initiative aus dem Jahr 2024 neu die Kompetenz, Ziele für Kosten- und Qualitätsentwicklung in der OKP festgelegt. Ende dieses Jahres wird er zum ersten Mal für den Zeitraum von 2028 bis 2031 sterben. Überschreitet das Kostenwachstum in einem Bereich das festgelegte Ziel, müssen Bundesrat und Kantone Korrekturmaßnahmen prüfen.

Die notwendigen Reformen und Gesetzesrevisionen sind aufgegleist. Nun sind alle Akteure gefordert, diese konsequent umzusetzen und ihren Beitrag zu leisten, damit das Gesundheitssystem auch in Zukunft qualitativ stark und dabei finanzierbar bleibt.

Wechsel der Grundversicherung

Die Krankenversicherer haben bis Ende Oktober Zeit, um die Versicherten über die Prämien 2027 zu informieren. Danach können die Versicherten bis Ende November ihre Grundversicherung wechseln oder ihr Versicherungsmodell anpassen. In der Grundversicherung muss der Krankenversicherer jede Person aufnehmen.

Schlagwörter:
To post a reply please login or register
advertisement
advertisement