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Neuer Tarifvertrag Zahntechnik UV/MV/IV ab 2018

Das Vertragswerk umfasst neben dem Tarifvertrag sieben Anhänge. © contrastwerkstatt – stock.adobe.com
Swiss Dental Laboratories

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So. 14 Januar 2018

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BERN – Per 1. Januar 2018 tritt der Tarifvertrag Zahntechnik für die Unfall-, Invaliden- und Militärversicherung in Kraft.

Seit dem 1.1.2018 können nur noch die dazu berechtigten zahntechnischen Laboratorien (vgl. Positivliste) gegenüber den Versicherern von UV/MV/IV in Fällen der entsprechenden Sozialversicherungsbereiche verbindlich mit dem neuen Tarif 2017 abrechnen.

Das Vertragswerk umfasst neben dem Tarifvertrag sieben Anhänge. Die wichtigsten Neuerungen:

  • Die Regelungen sind zwingend anzuwenden für Fälle aus dem Bereich Unfall-, Invaliden- und Militärversicherung.
  • Der Taxpunktwert beträgt CHF 1.00 und darf durch die Versicherer nicht unterschritten werden.
  • Für jede Arbeit braucht es zwingend einen detaillierten Kostenvoranschlag.
  • Die Deklaration der Herkunft der Arbeit ist auf dem Lieferschein zwingend anzugeben.
  • Für ganz oder teilweise im Ausland angefertigte Arbeiten (Sonderanfertigungen) werden für die im Ausland ausgeführten Produktionsschritte ausschliesslich die Gestehungskosten samt Transport und Mehrwertsteuer vergütet. Auslandrechnungen müssen dem Preisniveau des Herstellungslandes entsprechen. Voraussetzung ist der Nachweis der korrekten Einfuhr (MWST).
  • Sämtliche Fälle müssen durch die Praxis elektronisch mittels einheitlichem maschinenlesbarem Formular (ERF) abgerechnet werden. Das Labor übermittelt der Praxis die jeweils notwendigen zahntechnischen Angaben mittels einheitlichem Formular (ELNF) in elektronischer Form. Je nach Herkunft der Arbeit sind neben dem Formular und dem Lieferschein zwingend zusätzliche Unterlagen einzureichen.
  • Abrechnen können nur noch Betriebe, welche auf der Positivliste aufgeführt sind (Mitglieder Swiss Dental Laboratories, Einzelkontrahenten oder Praxislabors SSO). Voraussetzung für die Aufnahme auf die Positivliste ist u.a. der Nachweis von Ausbildung und Infrastruktur.
  • Alle Labors auf der Positivliste unterstehen einer Kontrolle bzgl. der gemachten Angaben zur Herkunft ihrer Arbeiten.

Weitere Informationen finden Sie im E-Learning Modul HFZ (Lernvideo sowie ein Quiz) zum Tarifvertrag 2017 (Tartec®). Diese beiden Tools erklären den Tarifvertrag samt Anhängen und Beilagen und geben Antwort auf Ihre Fragen, insbesondere auch zur elektronischen Leistungsabrechnung (ELNF).

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