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Erfolg für Zahntechnik – mehr Mindestlohn im neuen GAV

Vertreter des Verbandes zahntechnischer Laboratorien der Schweiz VZLS und der Schweizerischen Zahntechniker‐Vereinigung SZV haben sich im neuen GAV auf verschiedene Anpassungen geeinigt.
SZV, VZLS

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Mo. 19 Dezember 2011

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Vertreterinnen und Vertreter des Verbandes zahntechnischer Laboratorien der Schweiz VZLS und der Schweizerischen Zahntechniker‐Vereinigung SZV haben sich im erneuerten GAV auf verschiedene Anpassungen geeinigt. Ziel war es, ein Vertragswerk zu gestalten, das eine Win‐Win‐Situation ermöglicht.

Die Arbeitnehmenden profitieren von einer deutlichen Erhöhung des Mindestlohnes, die Arbeitgebenden versprechen sich durch die höheren Löhne eine tiefere Personalfluktuation bzw. eine kleinere Abwanderungsrate in andere Berufe. Der erneuerte allgemeinverbindliche GAV tritt ab dem 1. Januar 2012 in Kraft.

Die Vertragspartner einigten sich in konstruktiven Verhandlungen auf verschiedene Neuerungen im GAV Zahntechnik. Ziel des erneuerten GAVs war es, ein zeitgemässes Dokument zu schaffen, von dem die Arbeitgeberseite wie Arbeitnehmende gleichermassen profitieren. Soziale und moderne Arbeitsbedingungen sowie die Erhaltung der Konkurrenzfähigkeit der Klein‐ und Kleinstunternehmen der Zahntechnikerbranche waren die Voraussetzungen.

Wichtigste Neuerungen

Der GAV tritt per 1. Januar 2012 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2014. Dem GAV unterstellt sind über 1400 Arbeitnehmende und rund 550 zahntechnische Laboratorien. Die Arbeitnehmenden profitieren insbesondere von einer deutlichen Erhöhung des Mindestlohnes um rund 11% auf CHF 4000.00. Dies ist die wichtigste Errungenschaft des erneuerten GAVs. Ausserdem wird die Weiterbildung des Personals und somit die Qualität gefördert: Die Arbeitnehmenden erhalten – zusätzlich zum Anspruch auf Bildungsurlaub – das Recht auf weitere bezahlte arbeitsfreie Tage für das Vorbereiten und Absolvieren einer eidgenössischen Prüfung.

Gesicherter Vollzug

Mit der Allgemeinverbindlicherklärung durch den Bundesrat ist der GAV verpflichtend für alle zahntechnischen Laboratorien, die Angestellte beschäftigen. Eine griffige Umsetzung des GAVs ist somit gesichert. Die Einhaltung des GAV wird von der Paritätischen Kommission kontrolliert und bei Verstössen wenn nötig sanktioniert.

SZV – die Schweizerische Zahntechniker‐Vereinigung besteht seit 1942. Die SZV setzt sich
neben der Regelung der Anstellungsbedingungen auch für die Aus‐ und Weiterbildung, die
Information und Kommunikation, die Förderung der Kollegialität und die Pflege des Berufsimages
ein. Sie nimmt Einsitz in wichtige Gremien und Kommissionen und sorgt für die Interessenvertretung
in der Öffentlichkeit und die Aufrechterhaltung eines Leistungsangebots.

VZLS – der Verband zahntechnischer Laboratorien wurde 1936 gegründet. Über 50% der
zahntechnischen Laboratorien sind in diesem Verband zusammengeschlossen. Das Ziel des
Verbandes ist die Stärkung von Qualität, Effizienz und Wettbewerbsfähigkeit der Mitglieder.
Sowohl die Aus‐ und Weiterbildung als auch die Förderung der beruflichen Solidarität sind ein
zentrales Anliegen.

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