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Organspende im Aufwärtstrend: Mehr Transplantate, weniger Zustimmung

Aufwärtstrend: Neuer Höchstwert an transplantierten Organen im 1. Quartal 2025. (© manassanant – stock.adobe.com)
Swisstransplant

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Do. 14 August 2025

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Bern – Swisstransplant weist in ihrem Jahresbericht 2024 den zweithöchsten Wert an verstorbenen Organspendern aus. Der Aufwärtstrend hat sich im ersten Quartal 2025 mit einem neuen Höchstwert an transplantierten Organen fortgesetzt. Dies obwohl die Zustimmungsrate in den Angehörigengesprächen weiter sinkt.

Vom 1. Januar bis 31. März 2025 haben in der Schweiz 52 Personen ihre Organe nach dem Tod gespendet. Im Vergleich zum Vorquartal sind das 16 Prozent mehr. Noch nie wurden in der Schweiz in einem Quartal so viele Spendeorgane transplantiert, nämlich 169, 37 Prozent mehr als im Vorquartal.

Sinkende Zustimmung der Angehörigen

«Die hohe Transplantationsrate ist auf die Professionalität aller involvierten Fachpersonen in den fünf Schweizer Organspendenetzwerken zurückzuführen», betont PD Dr. Franz Immer, Direktor von Swisstransplant. Die Anzahl der geführten Angehörigengespräche ist auf hohem Niveau stabil. In 87 Prozent der Todesfälle, bei denen eine Organspende infrage kam, fand 2024 auch ein Gespräch mit den Angehörigen statt. Jedoch sinkt die Zustimmung zur Organspende in den Angehörigengesprächen: In 2024 kam es nur gerade in 38 Prozent der Gespräche zu einer Zustimmung zur Organspende, was einen Rückgang um 4 Prozentpunkte zum Vorjahr bedeutet. «In mehr als der Hälfte der Gespräche ist der Wunsch der verstorbenen Person den Angehörigen unbekannt. In diesen Situationen liegt die Ablehnungsrate heute bei über 80 Prozent. Die Einführung der Widerspruchsregelung entlastet die Angehörigen und wird die Zustimmungsrate erhöhen», so Immer. Der Bund schafft ein neues elektronisches Register, in dem man künftig eintragen kann, ob man nach
dem Tod Organe und Gewebe spenden möchte oder nicht. Gemäss Bund ist geplant, das Organ- und Gewebespenderegister 2026 im Lauf des Jahrs einzuführen. Sechs Monate später soll dann die Widerspruchsregelung in Kraft treten.

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