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Schweizer Forscher gewinnt Förderpreis der ZAEK-SA

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Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt

Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt

Mi. 28 Februar 2024

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Bern – Der mit 2.500 Euro dotierte Förderpreis 2023 der Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt geht an die Arbeitsgruppe von Prof. Dr. Richard Wierichs MHBA, Oberarzt an der Klinik für Zahnerhaltung, Präventiv- und Kinderzahnmedizin der Zahnmedizinischen Kliniken im schweizerischen Bern.

Seine Arbeitsgruppe überzeugte die hochkarätige Förderpreis-Jury mit einer Untersuchung zu Langlebigkeit und Risikofaktoren von Teleskopkronen in einer deutschen Familienzahnarztpraxis.

Die Arbeitsgruppe von Prof. Richard Wierichs wollte herausfinden, was herausnehmbare teleskopgetragene Teilprothesen langfristig erfolgreich macht – und was für Probleme sorgt. Es zeigte sich, dass männliche Patienten ein 1,6-fach höheres Versagensrisiko hatten als Patientinnen. Auch die Lage und Anzahl der Teleskopkronen spielte eine bedeutende Rolle: An Prämolaren war das Versagensrisiko 2,2-fach höher als an Inzisiven. Bei Prothesen mit drei oder weniger Kronen war das Risiko 2,1-fach höher als bei Prothesen mit mehr als drei Teleskopkronen. Lag die Krone weiter am Ende des Zahnbogens (distal), versagte sie 2,4-mal häufiger als bei einer mittigen Lage (mesial).

Die Jury würdigte insbesondere die hohe praktische Relevanz des Themas für die Zahnarztpraxen. „Die Studie zeigt, wie bei geübter und sorgfältig geplanter Versorgung mit teleskopgetragenen Teilprothesen ein Langzeiterfolg vorhersagbar wird“, erklärte Jurymitglied und Kammerpräsident Dr. Carsten Hünecke.

Der seit 2001 ausgelobte Förderpreis der Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt wird traditionell im Rahmen des gemeinsam mit der Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde an der Martin-Luther-Universität Halle (Saale) jährlich veranstalteten ZahnÄrztetages Ende Januar im Magdeburger Herrenkrug in Anwesenheit zahlreicher Vertreter aus Politik und Zahnärzteschaft verliehen. Der Förderpreis 2024 wurde bereits ausgeschrieben – Vorschläge können bis Ende Juni 2024 bei der ZÄK eingereicht werden.

Quelle: Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt

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