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Stadt Zürich verbietet Zahnarztpraxis

Christoph und Sara Hürlimann fühlen sich ungerecht behandelt. Die Unternehmer möchten in Zürich ein Zahnarztzentrum eröffnen, erhielten von der Stadt jedoch keine Erlaubnis. (Bild: Christoph Hürlimann)
Yvonne Bachmann, DTI

Yvonne Bachmann, DTI

Di. 12 April 2011

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ZÜRICH – Die Besitzer der größten Zahnarztkette der Schweiz haben Streit mit Vertretern der Stadt Zürich. Sara und Christoph Hürlimann hatten geplant, eine Grosspraxis zu eröffnen. Diesem Vorhaben setzte die Stadtverwaltung jedoch recht unerwartet ein Ende.

Im August 2010 hatten die Unternehmer ihre Pläne bei der Stadt Zürich eingereicht, heißt es im Tagesanzeiger, der in seiner Onlineausgabe über die Unstimmigkeiten zwischen den Unternehmern und der Stadt Zürich berichtete. Das Zahnarztzentrum sollte im Untergeschoss zehn Arbeitsplätze für die zahnmedizinische Praxis besitzen. Die Hürlimanns erkundigten sich beim Umwelt- und Gesundheitsamt (UGZ) der Stadt Zürich sowie bei der Abteilung für Baubewilligungsverfahren, ob eine solche Planung zulässig sei. Die Stadt habe positiv reagiert, berichtet Christoph Hürlimann im Tagesanzeiger. Daraufhin schlossen die Unternehmer einen Mietvertrag über zehn Jahre ab und reichten einen Entwurf ein.

Das UGZ akzeptierte diesen Entwurf jedoch nicht. Die Begründung lautete, an den Arbeitsplätzen fehle das Tageslicht. Hürlimanns reichten einen zweiten Entwurf ein, in dem sie unter anderem vorschlugen, dass die zehn Mitarbeiter auf das Unter- und Erdgeschoss aufgeteilt werden und zwischen den Arbeitsplätzen rotieren, so dass jeder einmal im Tageslicht arbeiten kann.

Mitte Dezember änderten die Verantwortlichen der Stadt angeblich ihre Meinung. „Die Stadt sagte uns, dass ein Baugesuch grundsätzlich zur Bewilligung beantragt werde“, so Christoph Hürlimann im Tagesanzeiger. Die Stadt sei jedoch der Ansicht gewesen, dass die erste Variante, die zehn unterirdische Arbeitsplätze vorsah, die bessere sei.

Also reichten die Unternehmer ein Baugesuch ein und stellten bereits Personal ein. Umso überraschter waren sie, als sie im Februar erneut eine Verweigerung erhielten. „Der Entscheid ist willkürlich und perfid“, findet Christoph Hürlimann. Man habe die Zusagen der Stadt als Vertrauensgrundlagen ernst genommen.

Bruno Hohl, Direktor des UGZ, widerspricht im Tagesanzeiger den Aussagen Hürlimanns. „Es war sicher nicht so, dass jemand vom UGZ sagte, das Baugesuch werde bewilligt“, so Hohl. Seine Abteilung berate und beurteile zwar verschiedene Aspekte von Baugesuchen, die Kompetenz, um über Bewilligungen zu entscheiden, habe das UGZ aber nicht. Das sage man den Kunden stets eindeutig.

Hohl erklärt, dass das UGZ gemeinsam mit der Bauherrschaft die Möglichkeiten erörtert hat, unter denen eine positive Beurteilung denkbar gewesen wäre. „Nachdem das Betriebskonzept zugezogen worden ist, hat man aber erkennen müssen, dass die Voraussetzungen hierfür nicht vorliegen“, sagte der Direktor Mitte März.

Christoph Hürlimann spricht von „einem Armutszeugnis für die Stadt“. Einen Rekurs gegen den Entscheid wollten Hürlimanns – als Unternehmer des Jahres 2010 ausgezeichnet – ursprünglich nicht einlegen. Stattdessen forderten sie den ihnen entstandenen Schaden von 200'000 Franken von der Stadt zurück. Inzwischen haben die Geschäftsleute ihre Meinung geändert und doch geklagt. „Wir fühlen uns völlig im Recht – nicht nur, weil man uns im Vorfeld eine positive Auskunft erteilt hat, sondern auch, weil die gesetzlichen Bestimmungen zur Sicht ins Freie und zum Arbeiten im Tageslicht gerade im innerstädtischen Bereich Ausnahmen zulassen“, erklärt Christoph Hürlimann im Gespräch mit Dental Tribune Online. Es gebe in Zürich bereits eine Praxis, in der im Untergrund gearbeitet wird.

Hürlimann nimmt an, dass sich der Rekurs über einige Monate hinziehen wird. Wie die Chancen stehen, weiß er nicht. „Recht haben und Recht bekommen sind zwei unterschiedliche Dinge“, so der Unternehmer.

UGZ-Direktor Bruno Hohl wollte sich wegen des laufenden Verfahrens gegenüber DT Online nicht zum Fall Hürlimanns äußern.

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