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LEIPZIG - Conny Schwiete, Zentralpräsidentin Swiss Dental Hygienists, berichtet im Gespräch mit Majang Hartwig-Kramer, Dental Tribune Schweiz, über die aktuelle Situation seit Ausbruch des Coronavirus.
Schwierige Zeiten liegen hinter uns, und noch ist nicht genau klar, wie lange wir mit all den Sicherheitsmassnahmen und Einschränkungen leben müssen und wann ein Impfstoff gegen COVID-19 auf dem Markt sein wird.
Dental Tribune Schweiz: Frau Schwiete, Sie als Zentralpräsidentin von Swiss Dental Hygienists können uns sicher sagen, wie es den Schweizer Dentalhygienikerinnen in den letzten Monaten ergangen ist?
Conny Schwiete: Ab dem 17. März 2020 wurde als Folge der Corona-Pandemie der Betrieb in den Zahnarztpraxen auf ein Minimum reduziert, und die dentalhygienischen Behandlungen waren nicht mehr erlaubt.
Dies hat uns alle, sowohl die angestellten als auch die selbstständigen Dentalhygienikerinnen und Dentalhygieniker, sehr getroffen. Für die selbstständigen Kolleginnen waren die Herausforderungen immens. Sie mussten ihre Praxen schliessen.
Haben Sie Unterstützung vonseiten des Bundes erhalten?
Obwohl die DHs durch die angeordnete Schliessung ihrer Praxen einen Totalausfall erlitten haben, waren sie in der ursprünglichen Verordnung des Bundesrates nicht berechtigt, eine Entschädigung zu beantragen. Swiss Dental Hygienists hat damals umgehend beim Bund interveniert, und Mitte April wurde der Anspruch auf Corona-Erwerbsersatz dann ausgeweitet, sodass nun auch wir entschädigt werden.
Seit einigen Wochen dürfen auch die DHs unter Auflagen wieder behandeln. Welche Einschränkungen müssen Sie berücksichtigen?
Seit dem 27. April 2020 sind Dentalhygienebehandlungen unter Anwendung von besonderen Schutzmassnahmen gegen das Coronavirus wieder zugelassen. Um die Gesundheit der Patienten und des Praxispersonals zu schützen und das Ansteckungsrisiko zu minimieren, hat die Vereinigung der Kantonszahnärzte und Kantonszahnärztinnen der Schweiz (VKZS) ein umfassendes Schutzkonzept mit konkreten Massnahmen erstellt. Unter anderem sieht dieses Schutzkonzept vor, dass Dentalhygienebehandlungen nur mit Handinstrumenten ausgeführt werden dürfen. Seither häufen sich allerdings die Anfragen und Meldungen zu krankheitsbedingten Ausfällen und körperlichen Beschwerden.
Swiss Dental Hygienists hat bei den VKZS eine Eingabe gemacht und gefordert, dass Dentalhygienikerinnen das Arbeiten mit aerosolbildenden Gerätschaften, namentlich Ultraschall und Airflow, wieder erlaubt ist.
Die VKZS hat am 29. Mai das neue Positionspapier veröffentlicht, indem dies nun seit dem 2. Juni wieder gestattet ist.
Kommen die Patienten nun wieder verstärkt zur Behandlung oder gibt es da eine grosse Zurückhaltung?
Grösstenteils kommen die Patienten wieder in gewohntem Masse zur Behandlung. Hier gilt es, mit ihnen das Risiko für den Weg in die Praxis abzuwägen. Da gibt es dann hie und da auch Patienten, welche den Termin nach hinten verschieben.
Werden sich die derzeit praktizierten hygienischen Vorsichtsmassnahmen gegen das Coronavirus bleibend etablieren?
In den Dentalhygiene- und Zahnarztpraxen verfügen wir bereits über einen hohen Hygienestandard, welcher nun noch zusätzliche Massnahmen beinhaltet. Ob und in welcher Form diese beibehalten werden oder nicht, ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht absehbar.
Welche Auswirkungen hat die Pandemie für Ihre Branche generell, ist es zu Insolvenzen gekommen oder ist das zu befürchten?
Für eine Beurteilung der langfristigen Auswirkungen ist es noch zu früh. Fakt ist, dass der Erwerbsausfall bei den selbstständigen DHs beträchtlich ist und dass auch die nun geltenden Auflagen eine Verminderung des Einkommens zur Folge haben.
Vielen Dank, Frau Schwiete, für das aufschlussreiche Gespräch.
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