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Vereinfachung des Datenaustauschs in Sicht

Der Bundesrat will den elektronischen Datentransfer zwischen Kantonen und Krankenversicherern vereinfachen. © ANDRANIK HAKOBYAN - Shutterstock.com
Bundesamt für Gesundheit

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Fr. 21 Januar 2022

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BERN – Kantone und Krankenversicherer sollen die Daten der Versicherten einfacher austauschen können. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 17. November 2021 die Vernehmlassung zur entsprechenden Änderung des Bundes­gesetzes über die Krankenversicherung eröffnet.

Der Entwurf sieht die Einführung eines elektronischen Datenaustauschs zwischen Kantonen und Versicherern in einem einheitlichen Verfahren vor. Zudem beinhaltet ein weiterer Teil der Vorlage die Berücksichtigung der im Ausland wohnhaften Versicherten im Risikoausgleich.

Weitere Informationen finden Interessierte auf der Website des Bundesamtes für Gesundheit

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