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NEUCHÂTEL – 2020 mussten neun von zehn Arztpraxen ihre Tätigkeit aufgrund der COVID-19-Pandemie einschränken oder vorübergehend sogar ganz schliessen. Sie begegneten den wirtschaftlichen Schwierigkeiten mit verschiedenen Massnahmen. 35 Prozent bezogen Kurzarbeitsentschädigungen, 18 Prozent Liquiditätshilfen. Dies sind einige Ergebnisse der letzten Erhebung der Strukturdaten der Arztpraxen und ambulanten Zentren des Bundesamtes für Statistik (BFS), die zwischen November 2020 und April 2021 durchgeführt wurde.
Von Mitte März bis Ende April 2020 war es den Arztpraxen verboten, nicht dringende medizinische Eingriffe und Behandlungen durchzuführen. In diesen eineinhalb Monaten kam es in 73 Prozent der Arztpraxen zu einer Reduktion des Betriebs, neun Prozent stellten ihre Tätigkeit vorübergehend sogar ganz ein. Am stärksten betroffen waren Facharztpraxen mit chirurgischen Tätigkeiten. 94 Prozent von ihnen mussten ihre Tätigkeit reduzieren oder die Praxis vorübergehend schliessen. Bei den psychiatrischen Praxen, die am wenigsten stark betroffen waren, belief sich dieser Anteil auf 66 Prozent.
Wiederaufnahme der Tätigkeiten
Ende April wurde das Verbot nicht dringlicher Behandlungen wieder aufgehoben. Dennoch normalisierte sich der Betrieb der Arztpraxen nur teilweise. Lediglich 48 Prozent hatten zwischen Mai und Oktober 2020 gleich viel oder mehr zu tun als in einem normalen Geschäftsjahr. Bei 46 Prozent blieb der Betrieb unter dem für sie üblichen Niveau. Am grössten war dieser Anteil bei den Facharztpraxen mit chirurgischen Tätigkeiten. 59 Prozent von ihnen hatten in diesem Zeitraum weniger zu tun als gewöhnlich. Mit 28 Prozent am wenigsten stark betroffen waren die psychiatrischen Praxen.
Pandemieauswirkungen
Über den ganzen Zeitraum von März bis Oktober 2020 gesehen hatte die COVID-19-Pandemie auf 88 Prozent der Arztpraxen negative betriebliche Auswirkungen. 49 Prozent der Arztpraxen blieben auch zwischen Mai und Oktober unter ihrem üblichen Tätigkeitsniveau. 39 Prozent der Arztpraxen hatten zwischen Mitte März und Ende April weniger zu tun als sonst, bevor ihr Betrieb dann zwischen Mai und Oktober wieder das übliche Niveau erreichte oder dieses sogar überstieg. Nur 12 Prozent konnten ihren Betrieb unverändert aufrechterhalten oder sogar noch steigern.
Kurzarbeitsentschädigung
Um den von der Pandemie verursachten wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu begegnen, wurden am häufigsten Liquiditätshilfen und Kurzarbeitsentschädigung beansprucht: 35 Prozent der Arztpraxen meldeten für ihre Arbeitnehmenden oder andere anspruchsberechtigte Personen Kurzarbeit an. Liquiditätshilfen wie COVID-19-Kredite wurden von 18 Prozent der Arztpraxen bezogen. Nur zwei Prozent haben Mitarbeiter entlassen.
60 Prozent der selbstständigerwerbenden Ärztinnen und Ärzte, die ihre Tätigkeit von Mitte März bis Ende April 2020 einstellen mussten und zwischen Mai und Oktober 2020 nicht mehr auf ihr übliches Tätigkeitsniveau zurückfanden, nahmen mindestens eine der drei vorgesehenen Massnahmen, d. h. Kurzarbeit, Liquiditätshilfen oder Erwerbsersatz (Härtefallhilfe), in Anspruch. Bei den Selbstständigerwerbenden, die zwischen März und Oktober weniger zu tun hatten als üblich, aber ihre Praxis nicht schliessen mussten, waren es 51 Prozent, und bei denjenigen, deren Betrieb lediglich von Mitte März bis Ende April reduziert war oder sich über den gesamten Zeitraum von März bis Oktober nicht veränderte, 36 Prozent.
Entlastung der Spitäler
In der Anfangsphase der Pandemie waren die Spitäler durch den starken Zustrom von Patienten stark ausgelastet. Zwischen Mitte März und Ende April 2020 reduzierte in 14 Prozent der Arztpraxen mindestens eine Ärztin oder ein Arzt vorübergehend ihre bzw. seine Tätigkeit oder stellte sie vorübergehend ein, um die Spitäler zu unterstützen. Besonders stark war die Unterstützung durch die Arztpraxen in der Genferseeregion und im Espace Mittelland.
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