Bern – Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 12. Februar 2025 beschlossen, internationalen Organisationen mit Sitz in der Schweiz die Einfuhr nicht zugelassener Arzneimittel für ihr eigenes Personal unter bestimmten Voraussetzungen zu ermöglichen. Die Regelung betrifft beispielsweise Impfstoffe für Angestellte der Vereinten Nationen und deren Sonderorganisationen.
Die Schweiz hat mit internationalen Organisationen Sitzabkommen abgeschlossen, die sie unter anderem dazu berechtigen, Güter direkt einzuführen, die für die Ausübung ihrer Tätigkeiten notwendig sind. Gemäss heutigem Heilmittelrecht ist die Einfuhr von in der Schweiz nicht zugelassenen Arzneimitteln durch internationale Organisationen jedoch nicht zulässig.
Um internationalen Organisationen den Import von Arzneimitteln zur internen Verwendung zu ermöglichen, hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 12. Februar 2025 beschlossen, die Arzneimittel-Bewilligungsverordnung anzupassen. Damit wird die Diskrepanz zwischen den heilmittelrechtlichen Einfuhrbestimmungen und den Vorrechten gemäss Sitzabkommen aufgelöst.
Die Anpassung der Arzneimittel-Bewilligungsverordnung, die am 15. März 2025 in Kraft tritt, ermöglicht die Einfuhr nicht zugelassener Arzneimittel durch internationale Organisationen und sieht dafür bestimmte Voraussetzungen vor. Davon profitieren unter anderem die Vereinten Nationen und deren Sonderorganisationen, die ihrer Belegschaft einen bestimmten Impfstoff zugänglich machen wollen.
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