LIEBEFELD – Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 31. Januar 2018 die Verordnung zum elektronischen Patientendossier (EPDV) angepasst.
Die Änderungen betreffen die Akkreditierung der Zertifizierungsstellen sowie eine technische Vorgabe, wie die Daten zu den Gesundheitsfachpersonen im Abfragedienst erfasst werden müssen.
Die Verordnung über das elektronische Patientendossier wird für diejenigen Stellen angepasst, die Herausgeber von Identifikationsmitteln, wie beispielsweise einer Chipkarte, zertifizieren. Diese Stellen werden neu als Zertifizierer von Produkten und Dienstleistungen und nicht als Zertifizierer von Managementsystemen akkreditiert.
Zudem soll die Akkreditierung ausländischer Zertifizierungsstellen auch durch ausländische Akkreditierungsstellen möglich sein, sofern diese die entsprechenden Vorgaben erfüllen.
Gleichzeitig wurde eine technische Anpassung vorgenommen, welche regelt, wie Daten zu den Gesundheitsfachpersonen im Abfragedienst erfasst werden müssen.
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