Bern – Die Mitgliedstaaten der Weltgesundheitsorganisation (WHO) wollen die grenzüberschreitende Ausbreitung von Krankheiten besser verhindern und eindämmen. Dazu haben sie im Juni 2024 eine Anpassung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) verabschiedet. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat diese analysiert. Die Abklärungen zeigen, dass die Schweiz bereits über die nötigen Kapazitäten zur Prävention, Vorbereitung und Reaktion auf gesundheitliche Notlagen verfügt, um die Anpassung umzusetzen. An seiner Sitzung vom 13. November 2024 hat der Bundesrat beschlossen, zu den Anpassungen der IGV eine Vernehmlassung durchzuführen, um dem grossen öffentlichen Interesse an diesem Thema Rechnung zu tragen.
Die Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) regeln seit rund 70 Jahren die Zusammenarbeit zur Verhinderung, Eindämmung und Kontrolle von Krankheitsausbrüchen, die eine ernste Bedrohung für die öffentliche Gesundheit darstellen. Dazu gehören etwa das Ausrufen eines internationalen Gesundheitsnotstands oder Massnahmen an Flughäfen oder Grenzübergängen.
Um künftig noch besser auf solche Krankheitsausbrüche reagieren zu können, haben die 196 Vertragsstaaten gemeinsam eine Reihe von Verbesserungen beschlossen. Diese bezwecken zum Beispiel, die Zusammenarbeit zwischen den Vertragsstaaten und der WHO zu stärken, sie bei der Untersuchung unklarer Krankheitsausbrüche durch die WHO besser zu unterstützen und die Veröffentlichung von Informationen über bedrohliche Ereignisse durch die WHO zu vereinfachen.
Die Schweiz hat ihre Interessen aktiv in die Diskussionen und Verhandlungen eingebracht. Die Weltgesundheitsversammlung hat die Anpassungen an den IGV im Juni 2024 im Konsens verabschiedet. Die Vertragsstaaten haben nun die Möglichkeit, Vorbehalte oder eine Ablehnung zu bestimmten Anpassungen zu formulieren.
Das BAG hat zusammen mit allen betroffenen Bundesstellen die Auswirkungen der Anpassungen auf die Schweiz sorgfältig analysiert. Ein erläuternder Bericht hält die Ergebnisse fest. Folgende Erkenntnisse sind zentral:
- Die Schweiz verfügt bereits über die nötigen Kapazitäten zur Prävention, Vorbereitung und Reaktion auf gesundheitliche Notlagen, wie sie in den angepassten IGV definiert sind. Es sind somit keine Gesetzesänderungen notwendig, um die Anpassungen der IGV in der Schweiz umzusetzen.
- Die neuen Verpflichtungen, welche sich aus den Anpassungen ergeben, können im Rahmen der bestehenden Strukturen und Ressourcen erfüllt werden.
Der Bundesrat hat beschlossen, zu den Anpassungen der IGV eine Vernehmlassung durchzuführen, um dem grossen öffentlichen Interesse an diesem Thema Rechnung zu tragen – dies war bereits 2005 bei der Totalrevision der IGV der Fall.
Quelle: Bundesamt für Gesundheit
Stichworte:
LIEBEFELD – Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 31. Januar 2018 die Verordnung zum elektronischen Patientendossier (EPDV) angepasst.
BERN – Der neue amerikanische Präsident Donald Trump hat gleich nach seinem Amtsantritt angeordnet, dass sich die USA aus der Weltgesundheitsorganisation...
LEUVEN – Mehr dentale Verantwortung – mehr internationale Einbindung und Aufgaben: Henri Lenn, Präsident und COO (Chief Operating Officer) ...
LEUVEN – Mehr dentale Verantwortung – mehr internationale Einbindung und Aufgaben: Henri Lenn, Präsident und COO (Chief Operating ...
LEUVEN – Mehr dentale Verantwortung – mehr internationale Einbindung und Aufgaben: Henri Lenn, Präsident und COO (Chief Operating Officer) ...
NÜRNBERG – In Nürnberg findet am 28. und 29. Januar 2011 erstmals europaweit das „Penn Endo Global Symposium“ der ...
GLASGOW – Über 3.000 Zahnärzte besuchten Anfang Oktober den 19. Kongress der European Association for Osseointegration (EAO) in Glasgow.
LUZERN - Nach den drei Kongressen in den vergangenen Jahre wird der 4. Internationale CAMLOG Kongress vom 3. bis 5. Mai 2012 am Vierwaldstätter See im ...
WIEN – Internationale Kieferorthopäden/-innen werden sich am 3. und 4. Dezember zum 6. International Vienna Orthodontic Symposium (IVOS) in der ...
STUTTGART – Vom 10. bis 12. Juni des Jahres richtet CAMLOG eine Tagung mit dem Motto „From science to innovation and clinical advances“ ...
Live-Webinar
Di. 18. Februar 2025
18:30 Uhr (CET) Zurich
Dr. med. dent. Sven Mühlemann
Live-Webinar
Mi. 19. Februar 2025
19:00 Uhr (CET) Zurich
Live-Webinar
Mi. 19. Februar 2025
19:00 Uhr (CET) Zurich
Live-Webinar
Mi. 19. Februar 2025
20:00 Uhr (CET) Zurich
Live-Webinar
Do. 20. Februar 2025
18:00 Uhr (CET) Zurich
Dr. Jochen Tunkel CODE expert
Live-Webinar
Di. 25. Februar 2025
17:00 Uhr (CET) Zurich
Live-Webinar
Mi. 26. Februar 2025
19:00 Uhr (CET) Zurich
To post a reply please login or register