Search Dental Tribune

WHO: Anpassung der Internationalen Gesundheitsvorschriften

Die Internationalen Gesundheitsvorschriften regeln seit rund 70 Jahren die Zusammenarbeit zur Verhinderung, Eindämmung und Kontrolle von Krankheitsausbrüchen. (Bild: savittree – stock.adobe.com /KI-Generiert)
Bundesamt für Gesundheit

Bundesamt für Gesundheit

Mo. 6 Januar 2025

Speichern

Bern – Die Mitgliedstaaten der Weltgesundheitsorganisation (WHO) wollen die grenzüberschreitende Ausbreitung von Krankheiten besser verhindern und eindämmen. Dazu haben sie im Juni 2024 eine Anpassung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) verabschiedet. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat diese analysiert. Die Abklärungen zeigen, dass die Schweiz bereits über die nötigen Kapazitäten zur Prävention, Vorbereitung und Reaktion auf gesundheitliche Notlagen verfügt, um die Anpassung umzusetzen. An seiner Sitzung vom 13. November 2024 hat der Bundesrat beschlossen, zu den Anpassungen der IGV eine Vernehmlassung durchzuführen, um dem grossen öffentlichen Interesse an diesem Thema Rechnung zu tragen.

Die Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) regeln seit rund 70 Jahren die Zusammenarbeit zur Verhinderung, Eindämmung und Kontrolle von Krankheitsausbrüchen, die eine ernste Bedrohung für die öffentliche Gesundheit darstellen. Dazu gehören etwa das Ausrufen eines internationalen Gesundheitsnotstands oder Massnahmen an Flughäfen oder Grenzübergängen.

Um künftig noch besser auf solche Krankheitsausbrüche reagieren zu können, haben die 196 Vertragsstaaten gemeinsam eine Reihe von Verbesserungen beschlossen. Diese bezwecken zum Beispiel, die Zusammenarbeit zwischen den Vertragsstaaten und der WHO zu stärken, sie bei der Untersuchung unklarer Krankheitsausbrüche durch die WHO besser zu unterstützen und die Veröffentlichung von Informationen über bedrohliche Ereignisse durch die WHO zu vereinfachen.

Die Schweiz hat ihre Interessen aktiv in die Diskussionen und Verhandlungen eingebracht. Die Weltgesundheitsversammlung hat die Anpassungen an den IGV im Juni 2024 im Konsens verabschiedet. Die Vertragsstaaten haben nun die Möglichkeit, Vorbehalte oder eine Ablehnung zu bestimmten Anpassungen zu formulieren.

Das BAG hat zusammen mit allen betroffenen Bundesstellen die Auswirkungen der Anpassungen auf die Schweiz sorgfältig analysiert. Ein erläuternder Bericht hält die Ergebnisse fest. Folgende Erkenntnisse sind zentral:

  • Die Schweiz verfügt bereits über die nötigen Kapazitäten zur Prävention, Vorbereitung und Reaktion auf gesundheitliche Notlagen, wie sie in den angepassten IGV definiert sind. Es sind somit keine Gesetzesänderungen notwendig, um die Anpassungen der IGV in der Schweiz umzusetzen.
  • Die neuen Verpflichtungen, welche sich aus den Anpassungen ergeben, können im Rahmen der bestehenden Strukturen und Ressourcen erfüllt werden.

Der Bundesrat hat beschlossen, zu den Anpassungen der IGV eine Vernehmlassung durchzuführen, um dem grossen öffentlichen Interesse an diesem Thema Rechnung zu tragen – dies war bereits 2005 bei der Totalrevision der IGV der Fall.

Quelle: Bundesamt für Gesundheit

Stichworte:
To post a reply please login or register
advertisement
advertisement