Neuchâtel – An seiner Sitzung vom 27. August 2025 hat der Bundesrat in Erfüllung des Postulats Dobler 22.4500 einen Bericht zu diesem Thema verabschiedet. Im Rahmen dieses Berichts konnten zusätzliche Indikatoren für das Monitoring der Lohngleichheit zwischen den Geschlechtern identifiziert werden, die in zukünftige Statistiken aufgenommen werden.
Das Bundesamt für Statistik (BFS) führt alle zwei Jahre eine Studie zu den Lohnunterschieden zwischen Frauen und Männern durch. Diese stützt sich auf die Daten der Schweizerischen Lohnstrukturerhebung. Anhand einer Analyse lässt sich ermitteln, ob Frauen und Männer für gleiche Tätigkeitsprofile gleiche Löhne erhalten. In Erfüllung des Postulats Dobler 22.4500 vom 16. Dezember 2022 hat das BFS eine ergänzende Studie durchgeführt, die die Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern nach Altersgruppe und Zivilstand vergleicht.
Nach Zivilstand
Der Bericht erläutert alle statistischen Arbeiten, die durchgeführt wurden, um geschlechtsspezifische Lohnunterschiede unter anderem nach Zivilstand, Elternschaft oder Altersgruppe zu messen. Die Ergebnisse der Analyse zeigen, dass Elternschaft und Zivilstand mit den Lohnunterschieden zwischen Frauen und Männern in Zusammenhang stehen. Im Jahr 2022 verdienten verheiratete Frauen in der Gesamtwirtschaft (privater und öffentlicher Sektor) deutlich weniger als verheiratete Männer (-16,0%), wohingegen die geschlechtsspezifische Lohndifferenz bei den ledigen Arbeitnehmenden 1,3% betrug.
Nach Elternschaft
Die Analyse zeigt, dass der Lohnunterschied zwischen Frauen und Männern bei verheirateten Personen mit Kindern besonders ausgeprägt ist: Während ledige, kinderlose Frauen 1,9% weniger verdienen als ledige, kinderlose Männer, liegt die geschlechtsspezifische Lohndifferenz bei verheirateten Personen mit Kindern bei 21,0%.
Im mittleren und oberen Kader fallen die Löhne von Vätern um 21,4% höher aus als jene von kinderlosen Männern, wohingegen der Lohnunterschied zwischen Müttern und kinderlosen Frauen lediglich 6,6% beträgt. Es zeigt sich, dass dieser mit der Elternschaft (Vorhandensein oder Nichtvorhandensein von Kindern) verbundene Lohnunterschied bei Männern nach wie vor deutlich ausgeprägter ist als bei Frauen.
Nach Alter
Im Allgemeinen steigt die Lohndifferenz mit zunehmendem Alter stetig an. Insbesondere bei verheirateten Personen ist dies zu beobachten: Verheiratete Frauen in der Altersgruppe bis und mit 29 Jahre verdienen 6,6% weniger als verheiratete Männer der gleichen Altersgruppe, während der Unterschied in der Altersgruppe der 30- bis 49-Jährigen bei 12,6% liegt und bei Personen ab 50 Jahren 19,7% erreicht.
Nach Beschäftigungsgrad
Der Lohnunterschied zwischen den Geschlechtern vergrössert sich mit zunehmendem Beschäftigungsgrad. Vollzeitbeschäftigte Frauen verdienen 11,0% weniger als ihre männlichen Kollegen. Bei einem Beschäftigungsgrad unter 50% erhalten Frauen durchschnittlich 1,2% weniger Lohn als Männer. Im Laufe ihres Erwerbslebens arbeiten immer weniger Frauen Vollzeit: Ihr Anteil sinkt von 54,1% bei den unter 30-Jährigen auf 30,3% bei den Frauen ab 50 Jahren. Anders sieht es bei den Männern aus: Der Anteil an Vollzeitbeschäftigten steigt bei den 30- bis 49-Jährigen auf 81,7% und sinkt in der Altersgruppe ab 50 Jahren auf 78,4%.
Nach beruflicher Stellung
Je höher die Hierarchiestufe der Arbeitsstelle, desto grösser ist der geschlechtsspezifische Lohnunterschied zuungunsten der Frauen. In Stellen mit hohem Verantwortungsniveau verdienen Frauen 14,7% weniger als Männer, in Stellen ohne Kaderfunktion sind es 5,7% weniger. Gleichzeitig nimmt der Anteil der Frauen stetig ab, je höher die berufliche Stellung ist.
Die Lohndifferenzen zwischen Frauen und Männern lassen sich zum Teil durch persönliche Merkmale, durch die besetzte Stelle sowie durch den Tätigkeitsbereich erklären. Ein Teil der Lohnunterschiede bleibt hingegen unerklärt. Im Jahr 2022 lag der unerklärte Anteil der Lohnunterschiede zwischen den Geschlechtern für die Gesamtwirtschaft bei 48,2%. Die unerklärte Lohndifferenz (unterschiedliche Entlöhnung für das gleiche strukturelle Profil) ist beispielsweise bei verheirateten Personen ausgeprägter (8,8%) als bei ledigen (2,8%). Allgemein steigt die unerklärte Lohndifferenz mit zunehmendem Alter an.
Die neuen Variablen zur familiären Situation bringen zwar einen Mehrwert, um bestimmte Lohnunterschiede zu erklären, der Bundesrat ist jedoch der Ansicht, dass sie nicht zur Rechtfertigung von geschlechtsspezifischen Lohnunterschieden genutzt werden dürfen. In Zukunft wird das BFS diese zusätzlichen Indikatoren in seinen Standardanalysen zur Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern einbeziehen. So lässt sich der Einfluss von Alter und Zivilstand auf das Lohnniveau von Frauen und Männern besser berücksichtigen.
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