KÖNIZ – Der Bundesrat hat an seiner Sitzung die gesetzlichen Grundlagen verabschiedet, die künftig im Gesundheitsbereich eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit in grenznahen Regionen dauerhaft ermöglichen.
Die Krankenversicherung übernimmt dabei die Kosten unter bestimmten Voraussetzungen.
Seit 2006 kann die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) im Rahmen von Pilotprojekten der Kantone und der Krankenversicherer die Kosten medizinischer Behandlungen im grenznahen Ausland übernehmen. Solche Pilotprojekte bestehen bereits im Raum Basel/Lörrach und St. Gallen/Liechtenstein. Mit den neuen rechtlichen Grundlagen, die per 1. Januar 2018 in Kraft treten, können diese Projekte dauerhaft weitergeführt werden. Zudem können die Kantone weitere unbefristete Programme zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in grenznahen Regionen beantragen. Die Versicherten können sich freiwillig bei den ausgewählten Leistungserbringern im Ausland behandeln lassen.
Ebenfalls ist es seit dem 1. Januar 2018 für alle in der Schweiz Versicherten möglich, im ambulanten Bereich ihren Arzt und andere Leistungserbringer in der ganzen Schweiz frei zu wählen, ohne dass ihnen dabei finanzielle Nachteile entstehen. Bisher musste die OKP die Kosten höchstens nach jenem Tarif vergüten, der am Wohn- oder Arbeitsort des Versicherten oder in dessen Umgebung gilt. Waren die Kosten für die Behandlung an einem anderen Ort höher, musste der Versicherte die Differenz selbst übernehmen.
Weitere Änderungen treten am 1. Januar 2019 in Kraft. Sie betreffen vor allem Grenzgängerinnen und Grenzgänger sowie Rentnerinnen und Rentner und ihre Familienangehörigen, die in einem EU-/EFTA-Staat wohnen und in der Schweiz OKP-versichert sind. Neu müssen die Kantone für diese Versicherten rund die Hälfte der Kosten für stationäre Spitalbehandlungen in der Schweiz übernehmen, wie dies bei in der Schweiz wohnhaften Versicherten der Fall ist. Die andere Hälfte der Kosten übernimmt die Krankenversicherung. Diese Versicherten können bei einer stationären Behandlung in der Schweiz unter den Listenspitälern frei wählen. Bei den Grenzgängerinnen und Grenzgängern wird höchstens der Tarif des Erwerbskantons übernommen, während der Bundesrat für Rentnerinnen und Rentner den Kanton Bern als Referenzkanton festgelegt hat.
Stichworte:
MÜNSTER - Die Gesundheitsminister von Deutschland, Österreich, Luxemburg und der Schweiz ziehen nach ihrem zweitägigen Treffen in Münster (DE) eine ...
Liebefeld – Zur Förderung der Transparenz in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) ist eine kohärente Datenmanagementstrategie ...
BERN – Nach dem Ständerat will auch die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-NR) die ...
MONTREAL/LEIPZIG – Der kanadische Software-Entwickler Dental Wings hat kürzlich die Unterzeichnung eines umfassenden Kooperationsabkommens mit ...
BASEL – CAMLOG® Guide, das präzise System zur sicheren, schablonengeführten Implantation und sofortigen provisorischen Versorgung ist ab...
KOBLACH – Mit der Ceramill Direct Restoration Solution (DRS) erweitert Amann Girrbach seinen integrierten digitalen Workflow hin zur zahnärztlichen ...
LEIPZIG – Implantologie und moderne Zahnheilkunde stehen am 14. und 15. Juni 2024 in Valpolicella/Italien auf der Tagungsordnung. Unter der Sonne Italiens...
LEIPZIG - Der Einsatz von Blutkonzentraten in der Regenerativen und Allgemeinen Zahnheilkunde steht im Fokus des unter der wissenschaftlichen Leitung von ...
FRANKFURT AM MAIN - Der Einsatz von Blutkonzentraten in der Regenerativen und Allgemeinen Zahnheilkunde steht im Fokus des unter der wissenschaftlichen ...
WIEN – Die Schweiz ist für ihr qualitativ gutes Gesundheitssystem bekannt. Patienten erleben aber dennoch Benachteiligungen in Bezug auf die Qualität ...
Live-Webinar
Fr. 19. Juli 2024
2:00 Uhr (CET) Zurich
Live-Webinar
Mi. 7. August 2024
0:00 Uhr (CET) Zurich
Live-Webinar
Mi. 14. August 2024
1:00 Uhr (CET) Zurich
Live-Webinar
Mi. 14. August 2024
18:30 Uhr (CET) Zurich
Live-Webinar
Mi. 21. August 2024
15:00 Uhr (CET) Zurich
Dr. Jim Lai DMD, MSc(Perio), EdD, FRCD(C)
Live-Webinar
Do. 29. August 2024
2:00 Uhr (CET) Zurich
Live-Webinar
Mo. 2. September 2024
11:00 Uhr (CET) Zurich
To post a reply please login or register