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BERN – Nach dem Ständerat will auch die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-NR) die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich dauerhaft ermöglichen.
Erfolgreiche Pilotprojekte
Die Kommission ist einstimmig auf die Vorlage „KVG. Bestimmungen mit internationalem Bezug“ eingetreten und hat sie in der Gesamtabstimmung ebenfalls einstimmig angenommen. Die Vorlage soll einerseits die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich dauerhaft ermöglichen. Derzeit bestehen zwei Pilotprojekte im Raum Basel/Lörrach und St. Gallen/Liechtenstein. Andererseits wird bei Grenzgängern, die in der Schweiz versichert sind und in einem EU-Staat oder in Island oder Norwegen wohnen, neu geregelt, dass bei einer stationären Behandlung in der Schweiz höchstens der Tarif des Kantons übernommen wird, zu dem sie einen Anknüpfungspunkt haben. Im Gegensatz zum Ständerat will die Kommission diesbezüglich jedoch die Kantone verpflichten, für den kantonalen Anteil aufzukommen.
Freie Arztwahl
Zudem sollen alle in der Schweiz Versicherten im ambulanten Bereich ihren Arzt wie auch andere Leistungserbringer in der ganzen Schweiz ohne finanzielle Nachteile frei wählen können. Bisher musste die obligatorische Krankenpflegeversicherung die Kosten höchstens nach dem Tarif vergüten, der am Wohn- oder Arbeitsort eines Versicherten gilt.
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