BERN – Es wurde publik, dass im Kanton Aargau eine Zahnarztpraxis wegen gravierender Hygienemängel geschlossen werden musste. Der betreffende Zahnarzt war kein Mitglied der Schweizerischen Zahnärzte-Gesellschaft SSO.
Zahnärztinnen und Zahnärzte der SSO verpflichten sich, die strikten Hygienevorgaben des Verbands einzuhalten, welche über die gesetzlichen Vorschriften hinausgehen.
Seit vielen Jahren legt die Schweizerische Zahnärzte-Gesellschaft SSO in Zusammenarbeit mit den Behörden Hygienestandards für Schweizer Zahnarztpraxen fest und informiert ihre Mitglieder, wie die strengen Vorschriften umzusetzen sind. Weiter hat der Berufsverband eigene Qualitätsleitlinien zur Praxishygiene entwickelt. Sie dienen als Grundlage für Hygienekonzepte in den Zahnarztpraxen. Die Konzepte stellen sicher, dass Abläufe wie das Sterilisieren von Instrumenten standardisiert und korrekt durchgeführt werden. So wird die Patientensicherheit gewährleistet.
Der aktuelle, ausserordentliche Fall ist sehr belastend für die betroffenen Patientinnen und Patienten, welche nun mögliche Ansteckungen abklären müssen.
Es liegt in der Verantwortung der kantonalen Gesundheitsbehörden, die Einhaltung der gesetzlichen Hygienevorschriften zu kontrollieren und fehlbares Verhalten zu sanktionieren. Dass die behördlichen Kontrollmechanismen funktionieren, macht der heutige Fall deutlich.
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