Bern – Am 20. Juni hat der Bundesrat entschieden, die Anpassungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV 2005) anzunehmen. Diese fördern die internationale Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Gesundheitsgefahren. Die Schweiz bekräftigt damit ihr Engagement für eine wirksame Epidemienbekämpfung und betont, dass grenzüberschreitende Krankheitsverbreitung verhindert werden soll, ohne den internationalen Verkehr unnötig einzuschränken.
Verstärkte internationale Zusammenarbeit
Jeder Vertragsstaat bleibt in der Umsetzung flexibel. Die Schweiz erfüllt die Anforderungen bereits heute, weshalb keine Gesetzesänderungen oder zusätzlichen Mittel nötig sind. Die
WHO erhält keine neuen Kompetenzen – die Souveränität der Schweiz bleibt unangetastet.
Die Anpassungen stärken die Kooperation mit der WHO, besonders bei Krankheitsausbrüchen. Zudem wird die Krisenvorsorge verbessert – etwa in der Überwachung, Labordiagnostik oder beim Zugang zu notwendigen Gesundheitsdiensten.
Vom 13. November 2024 bis 27. Februar 2025 lief eine Vernehmlassung. Die Mehrheit der Kantone, Parteien und Kommissionen unterstützt die Änderungen. Kritische Stimmen
waren in der Minderheit. Einzelne Personen und Verbände äusserten Bedenken.
Schutz vor Desinformation und Wahrung der Grundrechte
Ein Vorbehalt betrifft den Umgang mit Desinformation. Während der Bundesrat gemäss Epidemiengesetz informiert, fehlt eine gesetzliche Grundlage für Massnahmen gegen
Falschinformationen. Die Schweiz wird daher weiterhin auf objektive, wissenschaftsbasierte Kommunikation setzen und Grundrechte wie Meinungs- und Medienfreiheit schützen.
Zusätzlich wird erklärt, dass bestimmte Massnahmen gemäss der föderalen Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen umgesetzt werden.
Die IGV bestehen seit den 1950er-Jahren, wurden zuletzt 2005 grundlegend überarbeitet. Die COVID-19-Pandemie zeigte weiteren Anpassungsbedarf, weshalb die WHA am 1. Juni 2024 neue Änderungen verabschiedete. Diese teilt der Bundesrat nun zusammen mit Vorbehalt und Erklärung der WHO mit.
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