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Laboranalysen: Tarife werden ab 1. August um 10 Prozent gesenkt

Der Tarif jeder einzelnen Analyse muss betriebswirtschaftlich bemessen und sachgerecht ausgestaltet sein. © DC Studio - Shutterstock.com
Bundesamt für Gesundheit

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Mi. 13 Juli 2022

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BERN – Die Tarife für Laboranalysen werden ab 1. August 2022 um 10 Prozent gesenkt. Die lineare Senkung gilt solange, bis das EDI die Tarife sämtlicher Laboranalysen überprüft und angepasst hat. Diese Tarifsenkung führt zu Einsparungen von jährlich rund 140 Millionen Franken. Weitere Einsparungen von rund 30 Millionen Franken pro Jahr erfolgen aufgrund einer Überprüfung  der  Vitamin-D-Bestimmung mittels Health Technology Assessments (HTA).

Einzelprüfung und Übergangslösung

Der Tarif jeder einzelnen Analyse muss betriebswirtschaftlich bemessen und sachgerecht ausgestaltet sein. Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) überprüft deshalb den Tarif jeder Analyse einzeln. Allerdings ist die differenzierte Überprüfung und Senkung der Tarife innerhalb einer kurzen Frist nicht möglich und wird voraussichtlich bis 2025 dauern.

Als Übergangslösung werden deshalb die Tarife aller Analysen ab dem 1. August 2022 linear um 10 Prozent gesenkt. Der Skaleneffekt aus dem grösseren Volumen  und  die  gesteigerte Automatisation führen zu geringeren Stückkosten. Zudem sind die Materialeinkaufspreise für Laboratorien unverhältnismässig  teuer im  Vergleich  zu Nachbarländern. Das EDI prüft zudem eine weitere lineare Tarifsenkung, wobei den Laboratorien genügend Zeit für die Umsetzung zur Verfügung gestellt werden soll. Die lineare Kürzung der Labortarife wird aufgehoben, sobald die differenzierte Überprüfung der Tarife sämtlicher Analysen abgeschlossen ist. Die Versorgungssicherheit im Laborbereich ist weiterhin gewährleistet.

Ausgenommen von den linearen Tarifsenkungen sowie der differenzierten Überprüfung aller Einzeltarife sind die Analysen von Hausärzten. Neben  diesen  Änderungen  sind eine Reihe weiterer Anpassungen der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) und ihrer Anhänge vorgenommen worden. Die Änderungen treten ab 1. Juli 2022 und weiteren Zeitpunkten in Kraft.

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