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Neue Patientenverfügung der FMH und der SAMW

Patientenverfügungen sind ab 2013 erstmals schweizweit im neuen Erwachsenenschutzrecht des Zivilgesetzbuches geregelt. Deshalb haben die Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte FMH und die Schweizerische Akademie der medizinischen Wissenschaften SAMW die bisherige Patientenverfügung der FMH gemeinsam überarbeitet. (Foto: Shutterstock.com)
Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte (FMH)

Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte (FMH)

Di. 7 Juni 2011

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BERN - Unfall oder Krankheit können Betroffene ganz plötzlich urteilsunfähig machen. Dann bietet eine Patientenverfügung Angehörigen und Ärzten die Chance, die Wünsche des Patienten für die Behandlung zu berücksichtigen.

Patientenverfügungen sind ab 2013 erstmals schweizweit im neuen Erwachsenenschutzrecht des Zivilgesetzbuches geregelt. Deshalb haben die Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte FMH und die Schweizerische Akademie der medizinischen Wissenschaften SAMW die bisherige Patientenverfügung der FMH gemeinsam überarbeitet.

Immer mehr Menschen verfassen eine Patientenverfügung zu Händen ihrer Vertrauenspersonen. Sie legen damit fest, welchen medizinischen Massennahmen sie im Falle ihrer Urteilsunfähigkeit zustimmen oder nicht. Dies entlastet Angehörige bei schwierigen Entscheidungen und hilft den behandelnden Ärzten und Pflegenden, Patienten nach deren Willen zu behandeln. Aufgrund der grossen Nachfrage legen die FMH und die SAMW eine überarbeitete Version der bisherigen FMH-Patientenverfügung vor. Sie steht neu auf Deutsch, Französisch, Italienisch und Englisch sowie in zwei Varianten zur Verfügung: Eine Kurzfassung für die am häufigsten geäusserten Wünsche sowie eine ausführliche Version, um Raum für andere Inhalte und detaillierte Angaben zu lassen.

Die neue Patientenverfügung orientiert sich an den von der SAMW erarbeiteten medizinisch-ethischen Empfehlungen und Richtlinien zum Thema «Patientenverfügungen». Die Musterfragen zur Werthaltung in deren Anhang können Patienten helfen, ihre Wertvorstellungen zu formulieren. Die neue Patientenverfügung der FMH und der SAMW berücksichtigt ebenfalls die 2013 in Kraft tretende Revision des Erwachsenenschutzrechtes im Schweizerischen Zivilgesetzbuch ZGB. Die Patientenverfügung lässt sich kostenlos downloaden über www.fmh.ch > Service > Patientenverfügung. In gedruckter Form gibt es die Patientenverfügung in Deutsch und Französisch, ein bis zwei Exemplare sind gegen ein vorfrankiertes C5-Rückantwortcouvert (CHF 0.85) an FMH, Vermerk «Patientenverfügung», Postfach 170, 3000 Bern 15, erhältlich.

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