DT News - Switzerland - Neue Richtlinien der SAMW

Search Dental Tribune

Neue Richtlinien der SAMW

Anfang 2012 hat der SAMW-Vorstand die «Beratende Kommission» beauftragt, die Richtlinien zu überarbeiten. Daher gelten ab 1. Februar 2013 die neuen Regelungen der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften. © SAMW
SAMW

SAMW

Do. 24 Januar 2013

Speichern

BASEL - Mehr Transparenz und Vermeidung von Abhängigkeiten: Die neuen «Empfehlungen zur Zusammenarbeit Ärzteschaft – Industrie» sollen die Beziehungen von Ärzten mit Zulieferern auf dem Gesundheitsmarkt nicht verbieten, sondern zum richtigen Umgang mit Interessenkonflikten beitragen.

Die Zusammenarbeit von Ärzten und Industrie ist seit langem etabliert. Sie liegt grundsätzlich im Interesse einer guten Gesundheitsversorgung und trägt vielfach zu einer Mehrung des Wissens bei. Diese Zusammenarbeit kann Interessenkonflikte und Abhängigkeiten mit sich bringen oder in Ausnahmefällen zu Konflikten mit dem Gesetz führen. Aus diesem Grund gelten ab 1. Februar 2013 die neuen Regelungen der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften.

Die SAMW hat im Jahr 2002 erstmals «Empfehlungen zur Zusammenarbeit Ärzteschaft – Industrie» veröffentlicht; diese wurden im Sommer 2005 erstmals überprüft und wo nötig angepasst. Neu handelte es sich nicht mehr um Empfehlungen, sondern um «Richtlinien», in die auch die bisherigen Leitlinien der FMH zur Anerkennung von Fortbildungsveranstaltungen im Rahmen der FBO eingeflossen sind. Sie sollten nicht verbieten, sondern zur Förderung von Objektivität und Qualität, zur Transparenz, zur Vermeidung von Abhängigkeiten und zum bewussten Umgang mit Interessenkonflikten beitragen. Für die Umsetzung der Richtlinien hat die SAMW 2007 eine «Beratende Kommission» eingesetzt.

Anfang 2012 hat der SAMW-Vorstand die «Beratende Kommission» beauftragt, die Richtlinien zu überarbeiten. Insofern sich die Richtlinien prinzipiell bewährt haben, hat die Kommission wesentliche Teile der bisherigen Richtlinien unverändert belassen. Ganz neu ist nur das Kapitel III (Expertentätigkeit). In den anderen Kapiteln hat sie versucht, offensichtliche Lücken zu schliessen und Präzisierungen anzubringen. Nach einer breiten Vernehmlassung hat der Senat der SAMW die definitive Fassung der revidierten Richtlinien an seiner Sitzung von Ende November 2012 genehmigt.

To post a reply please login or register
advertisement
advertisement