Bern – Am 1. Oktober 2024 trat das neue Tabakproduktegesetz in Kraft, das den Schutz der Bevölkerung, insbesondere von Minderjährigen, vor den schädlichen Auswirkungen des Tabak- und Nikotinkonsums verbessern soll. Es umfasst sowohl herkömmliche als auch elektronische Zigaretten und weitere nikotinhaltige Produkte. Das Gesetz führt ein schweizweites Abgabeverbot an unter 18-Jährige ein und verschärft die Werbebeschränkungen, z. B. für Plakate und in öffentlichen Gebäuden.
Die Tabakprodukteverordnung konkretisiert diese Massnahmen und dehnt den Schutz vor Passivrauchen auf alle Produktkategorien aus. Testkäufe sollen sicherstellen, dass das Abgabeverbot eingehalten wird, und die Ergebnisse können vor Gericht verwendet werden.
Das Gesetz erfasst auch pflanzliche und tabakfreie Nikotinprodukte, die denselben Beschränkungen unterliegen, um die Gesundheit zu schützen.
Zusätzlich hat der Bundesrat Schritte zur Umsetzung der Initiative «Kinder ohne Tabak» eingeleitet, die Werbung für Tabakprodukte dort verbietet, wo sie Jugendliche erreichen könnte. Der Tabakkonsum verursacht in der Schweiz jährlich 9’500 Todesfälle und hohe Gesundheitskosten. Besonders bei den 15- bis 24-Jährigen ist der Konsum von Tabakprodukten überdurchschnittlich hoch.
Quelle: Bundesamt für Gesundheit
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