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Obligatorische Zahnversicherungen bringen keine Vorteile

Die SSO setzt sich für den Erhalt des bestehenden Schweizer Modells der Zahnmedizin ein. © Andrea Danti – stock.adobe.com
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Fr. 22 März 2019

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BERN – Eine länderübergreifende Analyse zur zahnmedizinischen Versorgung im Auftrag der SSO vergleicht die Schweiz mit Deutschland, Frankreich und Österreich. Sie zeigt, dass viele postulierte Vorteile einer obligatorischen Zahnversicherung nur sehr eingeschränkt gelten.

Die Versicherten sind mit einem stark eingeschränkten Leistungskatalog konfrontiert, sie müssen hohe Zuzahlungen leisten und haben insgesamt keinen besseren Zugang zu zahnmedizinischen Leistungen.

Der Gesundheitsökonom Dr. Willy Oggier hat im Auftrag der Schweizerischen Zahnärzte-Gesellschaft SSO einen länderübergreifenden Vergleich zur zahnmedizinischen Versorgung erarbeitet. Anlass dafür bildeten u. a. die in jüngster Zeit vermehrt lancierten Initiativen für obligatorische Zahnversicherungen in Schweizer Kantonen. Die Initianten versprechen sich davon einen verbesserten Zugang fi nanziell schwächerer Patienten zu zahnmedizinischen Leistungen.

Gezielte Verbesserungen möglich

Der Ländervergleich der Schweiz mit Deutschland, Frankreich und Österreich zeigt, dass viele der von den Initianten vorgebrachten Vorteile einer obligatorischen Zahnversicherung – wenn überhaupt – nur sehr eingeschränkt gelten. In Österreich weisen die berufs- und gebietsbezogen organisierten sozialen Krankenversicherer gerade in der Kostenübernahme der Zahnmedizin teilweise sehr grosse Unterschiede auf. Beamte erhalten in der Regel bessere Leistungen als die tendenziell ärmeren Bevölkerungsschichten, welche vorwiegend in Gebietskrankenkassen organisiert sind. In Deutschland haben die ökonomisch schwächeren Versicherten Zugang zu einem kleineren Leistungsumfang in der Zahnmedizin als einkommensstärkere Versicherte. Zudem müssen die gesetzlich Versicherten teilweise hohe Selbstbeteiligungen übernehmen. 2014 bezahlten sie beispielsweise bei Zahnersatz mehr als die Hälfte der anfallenden Kosten selbst. Ähnliches gilt für Frankreich, wo Versicherte in der Regel für 30 Prozent der Kosten selbst aufkommen müssen, wenn der Zahnarzt mit der obligatorischen Krankenversicherung einen Vertrag hat. Andernfalls drohen den Versicherten sogar noch höhere Zuzahlungen. In der Schweiz entfallen solche Zuzahlungen bei Bezügern von Ergänzungsleistungen im Rahmen der Grundleistungen, wenn sie ihre Ansprüche geltend machen.

Die Analyse kommt zum Schluss, dass der fi nanziell begründete Verzicht auf den Zahnarztbesuch nicht Folge einer fehlenden obligatorischen Zahnversicherung ist. Gezielte Verbesserungen für fi nanziell schwächere Patienten sind in der Schweiz möglich, wenn diese Gruppen vermehrt erfahren, welche Unterstützungsmöglichkeiten das bestehende Modell der Zahnmedizin bietet.

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