BERN – Zwischen 1996 und 2013 haben die Versicherten in einigen Kantonen zu hohe, in anderen Kantonen zu tiefe Krankenversicherungsprämien bezahlt. Dieses Ungleichgewicht zwischen der Höhe der Prämie und den Kosten für die Vergütung medizinischer Leistungen wird zwischen 2015 und 2017 teilweise ausgeglichen.
Deshalb erhalten Versicherte in den Kantonen, in denen die Prämien zu hoch waren, im Jahr 2017 zum dritten und letzten Mal Rückerstattungen von insgesamt rund 360 Millionen Franken. Das Bundesamt für Gesundheit BAG hat nun die Höhe des Betrags berechnet, welchen die einzelnen Versicherten 2017 erhalten.
Im Jahr 2017 werden die Krankenversicherer in den Kantonen ZH, ZG, FR, AI, GR, TG, TI, VD und GE insgesamt 360 Millionen Franken an die Versicherten auszahlen. Der Unterschied zwischen der einbezahlten Prämie und den Aufwendungen für die Vergütung medizinischer Leistungen war in diesen Kantonen unterschiedlich gross. Entsprechend werden auch die Rückerstattungen in den einzelnen Kantonen unterschiedlich hoch ausfallen.
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